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Sunnx
Hallo liebes Forum,
wir haben nun den Kaufvertrag für das Grundstück als Entwurf vorliegen und dabei ist mir aufgefallen, dass sich der Kaufpreis in zwei Posten aufschlüsselt:
- den eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück
- eine Kostenpauschale für die Vermessung und zwei bereits hergestellte Kontrollschächte.
Wird bei der Berechnung der Notargebühren nur der Grundstückspreis zugrunde gelegt oder darf der gesamte Kaufpreis als Basis herangezogen werden? :confused:
Wie immer vielen Dank für eure Antworten!
Viele Grüße
Sandra
wir haben nun den Kaufvertrag für das Grundstück als Entwurf vorliegen und dabei ist mir aufgefallen, dass sich der Kaufpreis in zwei Posten aufschlüsselt:
- den eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück
- eine Kostenpauschale für die Vermessung und zwei bereits hergestellte Kontrollschächte.
Wird bei der Berechnung der Notargebühren nur der Grundstückspreis zugrunde gelegt oder darf der gesamte Kaufpreis als Basis herangezogen werden? :confused:
Wie immer vielen Dank für eure Antworten!
Viele Grüße
Sandra