Die zwei Wochen Frist nach Zugang des Kaufvertragentwurfs gilt für Käufe von Privat.
Wohlgemerkt, Im Beurkundungsgesetz steht seit 2013, dass die Vertragsunterlagen durch den Notar zugestellt werden müssen. Kamen diese dagegen vom Verkäufer so fing eh keine Frist an zu laufen!