S
Sven1990
Guten Tag zusammen,
Ich bin ein bisschen verwirrt. Unsere Bewilligungsbehörde erzählte uns, dass wir für den Antrag zur og. Förderung den Bauantrag vorlegen haben müssen, sonst wird der Antrag nicht bearbeitet. Außerdem steht auf der Internetseite von der NRW.Bank, dass der Antrag vor Baubeginn erfolgen muss. Eine Mitarbeiterin der NRW.Bank jedoch erzählte mir, dass ich noch keine Lieferverträge vor Antragstellung unterschreiben darf. Dies wurde jedoch mMn. bedeuten, dass jeder Fertighaus Anbieter rausfliegen würde, da man für den Bauantrag schon deren Liefervertrag gleichzeitig Mitunterzeichnen muss.
Ich hoffe Ihr versteht was ich ausdrücken möchte.
Daher meine Fragen (vllt. hat ja schon jmd. aus dem Forum Erfahrung mit dieser Förderung gemacht):
1.Wann darf/ kann ich den Antrag bei der Bewilligungsbehörde stellen?
2. Was muss bis dahin erledigt sein?
3. Was darf ich vor Antragstellung auf keinen Fall machen?
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Sven
Ich bin ein bisschen verwirrt. Unsere Bewilligungsbehörde erzählte uns, dass wir für den Antrag zur og. Förderung den Bauantrag vorlegen haben müssen, sonst wird der Antrag nicht bearbeitet. Außerdem steht auf der Internetseite von der NRW.Bank, dass der Antrag vor Baubeginn erfolgen muss. Eine Mitarbeiterin der NRW.Bank jedoch erzählte mir, dass ich noch keine Lieferverträge vor Antragstellung unterschreiben darf. Dies wurde jedoch mMn. bedeuten, dass jeder Fertighaus Anbieter rausfliegen würde, da man für den Bauantrag schon deren Liefervertrag gleichzeitig Mitunterzeichnen muss.
Ich hoffe Ihr versteht was ich ausdrücken möchte.
Daher meine Fragen (vllt. hat ja schon jmd. aus dem Forum Erfahrung mit dieser Förderung gemacht):
1.Wann darf/ kann ich den Antrag bei der Bewilligungsbehörde stellen?
2. Was muss bis dahin erledigt sein?
3. Was darf ich vor Antragstellung auf keinen Fall machen?
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Sven
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