NRW.Bank Eigentumsförderung wann Antrag stellen

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S

Sven1990

Guten Tag zusammen,

Ich bin ein bisschen verwirrt. Unsere Bewilligungsbehörde erzählte uns, dass wir für den Antrag zur og. Förderung den Bauantrag vorlegen haben müssen, sonst wird der Antrag nicht bearbeitet. Außerdem steht auf der Internetseite von der NRW.Bank, dass der Antrag vor Baubeginn erfolgen muss. Eine Mitarbeiterin der NRW.Bank jedoch erzählte mir, dass ich noch keine Lieferverträge vor Antragstellung unterschreiben darf. Dies wurde jedoch mMn. bedeuten, dass jeder Fertighaus Anbieter rausfliegen würde, da man für den Bauantrag schon deren Liefervertrag gleichzeitig Mitunterzeichnen muss.

Ich hoffe Ihr versteht was ich ausdrücken möchte.
Daher meine Fragen (vllt. hat ja schon jmd. aus dem Forum Erfahrung mit dieser Förderung gemacht):
1.Wann darf/ kann ich den Antrag bei der Bewilligungsbehörde stellen?
2. Was muss bis dahin erledigt sein?
3. Was darf ich vor Antragstellung auf keinen Fall machen?

Vielen Dank vorab und viele Grüße
Sven
 
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-LotteS-

-LotteS-

Unser Anbieter arbeitet mit einem Ingenieurbüro zusammen, die stellen aber eigene Rechnungen aus. Wir haben also mit dem Hausbauer eine grobe Skizze gemacht und haben dafür ein grobes Preisschild bekommen. Dann zum Architekten alles finalisiert und danach mit dem Ergebnis wieder zum Hausbauer für einen Vertragsentwurf. Das Ingenieurbüro hat auch die Statik und die Energieberaterleistungen gemacht. Als das alles fertig war, haben wir die Anträge für die KfW und die Kredite gestellt. Nach der Zusage erst beim Hausbauer den Vertrag unterschrieben und auch erst nachdem wir die Kreditanträge gestellt hatten, durften wir anfangen (Erdarbeiten, Bodenplatte etc). Liest sich von den Anforderungen her ähnlich, wie bei Dir: Kein Werkvertrag, kein Spatenstich vor Antragstellung (dafür brauchst Du aber ein fertig geplantes Haus und Budget).

Frag halt bei den Anbietern nach ihren Prozessen. Du bist ja nicht der Einzige mit Länderdarlehen oder KfW.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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