Zuletzt aktualisiert 28.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: NRW.Bank Zuschuss Wohneigentum - einheitlicher Erwerbsgegenstand >> Zum 1. Beitrag <<
Ich war gerade etwas anderes am Suchen, aber war dann zufällig darüber gestolpert, dass die Förderung in dieses Jahr verlängert wurde (bis die Mittel aufgebraucht sind).
Der Artikel dazu heißt "Nordrhein-Westfalen verlängert das Zuschussprogramm für Eigentümer" (vom 09.12.2022 auf der Seite der NRW.Bank selbst)
Es scheinen auch noch ordentlich Mittel im Topf zu sein:
Nordrhein-Westfalen hat hierfür insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
[...]
Bislang hat die NRW.BANK rund 71 Millionen Euro bewilligt. Eingegangen sind derzeit circa 30.000 Anträge mit einem Volumen in Höhe von 190 Millionen Euro.
Dann leider nein. In den Bedingungen ist, dass der Kaufvertrag (für einen grunderwerbsteuerpflichtigen Kauf für wohnwirtschafltiche Selbstnutzung oder so) nach dem 01.01.2022 gewesen sein muss. Dann kann man 2% Zuschuss (maximal 10.000 €) beantragen.
Die Homepage der NRW.Bank ist ein bisschen sonderbar.... Man findet den Zuschuss Wohneigentum, wenn man auf "Privatpersonen"->"Zur Übersicht" geht (da aktuell einer der ersten Links dann). Aus irgend einem Grund ist es auf der Seite "Wohneigentum bauen und kaufen", wo ich es erwartet hätte, nicht gelistet... Die Seite scheint aber auch etwas in Überarbeitung wegen den kommenden Förderungen
Kurz zu aktuellen Bearbeitungszeiten, wir haben am 28.12. den Antrag eingereicht und jetzt heute (7-8 Wochen später) die Bewilligung in der Post. Auszahlung dann wohl Ende März :)