Nur ein Partner kauft / besitzt das Haus - Wie absichern?

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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H

HilfeHilfe

Erst mal geht es ja nicht um mich, also brauche ich auch nichts versteuern.

In Anbetracht dessen, dass die beiden noch nicht zusammenwohnen und das die erste gemeinsame Wohnung/Haus ist, finde ich die Lösung eigentlich gar nicht so schlecht.

Mich würden halt mal eure Ansichten und Erfahrungen mit solch einer Konstellation interessieren.

Aus meiner Sicht sollte der "Besitzer" zumindest ein Testament aufsetzen lassen, damit bei seinem 'plötzlichem Ableben' der Partner nicht auf der Straße sitzt. Auch denke ich, dass sich vieles ändert, wenn es zu gemeinsamen Kindern kommt und ein Partner erziehungstechnisch zu Hause bleibt, oder?

Grüßchen, torsan

Derjenige der Miete erhält ist verpflichtet es dem Finanzamt als VuV zu melden und zu versteuern.

ist doch logisch. Ob ihr es macht ist eine andere Sache.

Trotzdem würde ich es wie beschrieben nicht machen., Entweder man ist zusammen oder nicht
 
Jaydee

Jaydee

Mein Ex hätte die Wohnung auch allein zahlen können. Da ich keinen Eigenkapital hatte, hätte ich mich eh nur an den laufenden Kosten beteiligen können. Und das Grab mal wieder auseinander, wenn's nicht hält!

Wäre ich auch im Grundbuch eingetragen gewesen, wie hätte man denn dies wieder auseinander nehmen sollen? Er hätte mich auszahlen müssen und wäre somit auch seine Wohnung los gewesen (die ich ja eigentlich gar nicht kaufen wollte).

Wenn wir geheiratet hätten, dann wäre ich selbstverständlich Miteigentümer geworden.

Übrigens habe ich ihm zwei Jahre lang seine Hütte "mitfinanziert". Was ich aber nicht so sehe, weil es eben seine Wohnung war und ich unter anderen Umständen auch Miete gezahlt hätte.
 
T

toxicmolotof

Miete für die gemeinsam genutzte selbst genutzte ETW innerhalb der Lebensgemeinschaft als VuV zu versteuern... ist klar. Besteht ein Mietvertrag? Ist es Miete? Ist es überhaupt steuerpflichtiges Einkommen? Oder zahlt man vielleicht einfach die laufenden Kosten wie Strom/Gas und beteiligt sich an der Lebensführung. Ich glaube nicht, dass der beschriebene Fall zu steuerpflichtigem Einkommen führt.
 
D

DG

Hallo torsan,

eine ideale Lösung kann Dir keiner geben, weil ihr das selbst lösen müsst und das muss für Euch passen. Ob es für andere passt, kann/muss Euch im besten Sinne egal sein. Wir haben selbst ein Konstrukt, bei dem hier vermutlich einige die Hände über dem Kopf zusammenschlagen würden, aber für uns ist das eben die beste aller Lösungen.

Auf dem Weg dahin haben wir uns aber auch gemeinsam von RA, Steuer- und Finanzberater beraten lassen und wenn man das macht, hat man am Ende auch viele Informationen, auf denen man dann eine gemeinsame Entscheidung treffen kann.

MfG
Dirk Grafe
 
Y

ypg

Ne, das versteht Ihr ganz falsch: es fragt ja nicht für sich, sondern rein fiktiv

Aber dennoch: in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wird eh kein Mietvertrag anerkannt.
Man gibt seinen Obolus an den Lebenshaltungskosten dazu, jeder so, wie man es abspricht oder arrangiert.

Und wie Jaydee auch sagt: bei wenigen Jahren ist die Tilgung ja nicht so pralle, also bleibts bei mietähnlichen Zahlungen, die man ja soundso aufwenden muss (ausser man wählt Hotel Mama)
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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