Aus meiner Sicht spielt es doch gar keine Rolle, was vorliegt, ob beanstandet oder nicht. Der alte Mieter hat die Wohnung dem Vermieter übergeben und fertig. Selbst wenn Beanstandungen gewesen wären, so ist das doch zunächst mal zwischen diesen beiden Parteien zu klären.
So ist es.
Der einzige Vertragspartner den der TE hier hat ist sein ehemaliger Vermieter.
Und mit diesem ist mit dem beanstandungsfreien Übergabeprotokoll alles erledigt.
Man könnte den neuen Mieter einfach mal fragen, auf Basis welcher Rechtsgrundlage er meint Ansprüche gegen den ehemaligen Mieter zu haben.
Die Antwort könnte recht erheiternd sein...:D
Was den neuen Mieter stört hat er ausschließlich mit dem Vermieter zu klären. Seine "Wünsche" können dem ehemaligen Mieter so egal sein wie der berühmte umgefallene Sack Reis in China...
Grüße,
Dirk