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Darkamage
Hallo zusammen,
ich bin in der glücklichen Lage im Besitz eines Grundstückes zu sein. Die Hälfte davon wird verkauft. Ich selbst habe vor auf dem Grundstück an der Straße (Nr. 68) zu bauen. Geplant ist ein frei stehendes Einfamilienhaus.
Der Grund ist frisch vermessen. Das kleine Grundstück 68/3 dient als Zufahrt zu 68/2.
Ich habe dieses bewusst extra vermessen lassen, da ich mir alle Optionen offen halten wollte und die Vermessung geeilt hat, da es sonst dieses Jahr nicht mehr geklappt hätte.
Es ist ein leichte Hanglage (fällt von Ost nach West). Im Westen ist eine sehr schöne Aussicht, deswegen soll das Haus Richtung Westen ausgerichtet werden.
Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob ich das Grundstück das als Zufahrt dient komplett mit verkaufe oder das ganze als Gemeindschaftsgrund veräußert wird, damit ich den Weg auch nutzen könnte. Das extra Geld bei einem kompletten Verlauf lasse ich mal außen vor.
Prinzipiell brauche ich die Einfahrt ja nicht, da Eingang, Garage etc. ja auch von der Straßenseite aus möglich ist. Auch muss man bei einem Gemeindschaftsgrund ja viel regeln/notariell festhalten (wer räumt Schnee etc.).
Mein bisher geplanter Grundriss hatte den Eingang im Osten, aber das würde sich auch umplanen lassen.
Im Bekanntenkreis werden beide Lösungen heiß diskutiert.
Welche Vor/Nachteile seht ihr? Vielleicht übersehe ich ja etwas oder würde mir Möglichkeiten verbauen. Hätte gerne einfach noch eine unabhängige Meinung. Vielen Dank dafür!
ich bin in der glücklichen Lage im Besitz eines Grundstückes zu sein. Die Hälfte davon wird verkauft. Ich selbst habe vor auf dem Grundstück an der Straße (Nr. 68) zu bauen. Geplant ist ein frei stehendes Einfamilienhaus.
Der Grund ist frisch vermessen. Das kleine Grundstück 68/3 dient als Zufahrt zu 68/2.
Ich habe dieses bewusst extra vermessen lassen, da ich mir alle Optionen offen halten wollte und die Vermessung geeilt hat, da es sonst dieses Jahr nicht mehr geklappt hätte.
Es ist ein leichte Hanglage (fällt von Ost nach West). Im Westen ist eine sehr schöne Aussicht, deswegen soll das Haus Richtung Westen ausgerichtet werden.
Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob ich das Grundstück das als Zufahrt dient komplett mit verkaufe oder das ganze als Gemeindschaftsgrund veräußert wird, damit ich den Weg auch nutzen könnte. Das extra Geld bei einem kompletten Verlauf lasse ich mal außen vor.
Prinzipiell brauche ich die Einfahrt ja nicht, da Eingang, Garage etc. ja auch von der Straßenseite aus möglich ist. Auch muss man bei einem Gemeindschaftsgrund ja viel regeln/notariell festhalten (wer räumt Schnee etc.).
Mein bisher geplanter Grundriss hatte den Eingang im Osten, aber das würde sich auch umplanen lassen.
Im Bekanntenkreis werden beide Lösungen heiß diskutiert.
Welche Vor/Nachteile seht ihr? Vielleicht übersehe ich ja etwas oder würde mir Möglichkeiten verbauen. Hätte gerne einfach noch eine unabhängige Meinung. Vielen Dank dafür!