K
Kaschi
Hallo zusammen,
bisher war ich ein stiller Mitleser und habe viel für unseren Hauskauf und die Dinge, auf die wir achten müssen, sowie Fragen zur Finanzierung von Euch mitgenommen und für uns klären können, vielen Dank dafür!
Aktuell treibt uns aber ein Thema um, zu dem ich noch keine so rechte Antwort gefunden habe, weshalb ich mich aktiv an Euch wende:
Wir haben uns vor knapp einem Jahr einen 180qm Bungalow auf einem ca. 1400qm großen Grundstück in Niedersachsen gekauft. Es gibt anscheinend keinen Bebauungsplan und unsere Seite der Straße ist als allgemeines Wohngebiet ausgezeichnet. Meine Frau würde gerne in einem Nebengewerbe eine Hundebetreuung (2 bis 3 Hunde) hier bei uns anbieten. Bei der Anmeldung des Gewerbes haben wir erfahren, dass eine Nutzungsänderung eines Teiles des Wohnhauses in gewerbliche Nutzung beantragt werden muss.
Da die Hundebetreuung aber anscheinend zu einem "störendem" Gewerbe gehört, wären die Aussichten auf Genehmigung aber sehr schlecht.
Daraufhin habe ich in die niedersächsische Bauordnung geschaut und dort den § 62 gefunden, indem steht, dass eine Nutzungsänderung unter Umständen genehmigungsfrei ist. Es wird unter anderem auf Gebäude der Klasse 3 verwiesen (bis 7m Haus Höhe). Unser Bungalow ist 6,49m hoch.
Meine Fragen ist nun: Kann mir jemand sagen, ob dieser Paragraph mir bei der genehmigungsfreien Nutzungsänderung hilfreich sein kann, gibt es andere Möglichkeiten, oder scheint die Sache aussichtslos? Darüber hinaus möchte ich gerne wissen, ob diese Nutzungsänderung Nachteile für unser Haus und uns hat, wenn z.B. das Wohnzimmer eine Nutzungsänderung erfährt.
Erwähnt sei noch, dass auf der anderen Seite der Straße (ca. 250m entfernt) ein kleines Sägewerk / Tischlerei und weiter die Straße hoch eine Wohnmobilvermietung und ein Bahnhof angesiedelt sind.
Bevor wir uns bei einem Anwalt beraten lassen, erhoffe ich mir zumindest eine Auskunft, ob generell eine Chance besteht.
Ich freue mich über Eure Meinungen, vielen Dank!
Karsten
bisher war ich ein stiller Mitleser und habe viel für unseren Hauskauf und die Dinge, auf die wir achten müssen, sowie Fragen zur Finanzierung von Euch mitgenommen und für uns klären können, vielen Dank dafür!
Aktuell treibt uns aber ein Thema um, zu dem ich noch keine so rechte Antwort gefunden habe, weshalb ich mich aktiv an Euch wende:
Wir haben uns vor knapp einem Jahr einen 180qm Bungalow auf einem ca. 1400qm großen Grundstück in Niedersachsen gekauft. Es gibt anscheinend keinen Bebauungsplan und unsere Seite der Straße ist als allgemeines Wohngebiet ausgezeichnet. Meine Frau würde gerne in einem Nebengewerbe eine Hundebetreuung (2 bis 3 Hunde) hier bei uns anbieten. Bei der Anmeldung des Gewerbes haben wir erfahren, dass eine Nutzungsänderung eines Teiles des Wohnhauses in gewerbliche Nutzung beantragt werden muss.
Da die Hundebetreuung aber anscheinend zu einem "störendem" Gewerbe gehört, wären die Aussichten auf Genehmigung aber sehr schlecht.
Daraufhin habe ich in die niedersächsische Bauordnung geschaut und dort den § 62 gefunden, indem steht, dass eine Nutzungsänderung unter Umständen genehmigungsfrei ist. Es wird unter anderem auf Gebäude der Klasse 3 verwiesen (bis 7m Haus Höhe). Unser Bungalow ist 6,49m hoch.
Meine Fragen ist nun: Kann mir jemand sagen, ob dieser Paragraph mir bei der genehmigungsfreien Nutzungsänderung hilfreich sein kann, gibt es andere Möglichkeiten, oder scheint die Sache aussichtslos? Darüber hinaus möchte ich gerne wissen, ob diese Nutzungsänderung Nachteile für unser Haus und uns hat, wenn z.B. das Wohnzimmer eine Nutzungsänderung erfährt.
Erwähnt sei noch, dass auf der anderen Seite der Straße (ca. 250m entfernt) ein kleines Sägewerk / Tischlerei und weiter die Straße hoch eine Wohnmobilvermietung und ein Bahnhof angesiedelt sind.
Bevor wir uns bei einem Anwalt beraten lassen, erhoffe ich mir zumindest eine Auskunft, ob generell eine Chance besteht.
Ich freue mich über Eure Meinungen, vielen Dank!
Karsten