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Bieber0815
Da steht auch, dass auf dem Grundstück versickert werden muss. Interessant ...bei uns im Grundstückskaufvertrag steht, dass wir eine bestimme Menge an Regenwasser zurückhalten müssen und diese zeitverzögert in ein Kanal einleiten müssen.
Was hier als Zisterne bezeichnet wird, meint m.E. einen Sickerschacht oder eine Sickergrube. Das ist sozusagen eine Zisterne ohne Boden (tatsächlich ist der Boden eine versickerungsfähige Schicht). In Eurem Fall (Rückhaltung, dann Abgabe in einen Kanal) kann man sich das so vorstellen: Wenn es (stark) regnet fließt pro Stunde mehr Wasser in den Schacht als gleichzeitig unten versickern kann. Der Wasserspiegel im Schacht steigt und irgendwann läuft es über. Das ist die Rückhaltung und dies entlastet den Kanal und das zentrale Sickerbecken des Baugebiets.
Eine (echte) Zisterne ist ein Wasserspeicher. Die kannst Du verbauen, musst aber nicht. Wenn Du es tust, muss der Überlauf der Zisterne dann an eine Rückhaltung/Versickerung angeschlossen werden (siehe oben). Das Zisternenwasser steht zudem für die Nutzung in Garten oder Haus zur Verfügung.
Für die reine Versickerung gibt es neben dem Sickerschacht noch andere Möglichkeiten, bspw. Rigolen oder Sickermulden. Was in Frage kommt, hängt vom Grundstück ab (Bodengutachten) und natürlich den Anforderungen; ihr müsst ja offenbar nur rückhalten, nicht vollständig versickern.