Oberflächenwasser - Beschwerde der Nachbarn

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Zuletzt aktualisiert 05.01.2025
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Nordlys

Nordlys

Einerseits. Du hast offenbar ein natürliches Gefälle von ihm weg verändert, nun hat er Wasser. Nach dieser Ansicht bist Du verantwortlich für das Problem.
Andererseits, wenn Du Dich an den B Plan gehalten hast, so hast Du genau das getan, was Du tun solltest in einem Baugebiet und hast nichts gemacht, was Du reparieren müsstest. Danach wäre er verantwortlich, sein Problem selbst zu lösen. Verzwickt. Google Landesbauordnung Niedersachsen Entwässerung
 
A

Alex85

Nönö das ist egal. Er hätte sein Oberflächenwasser auch vorher schon ordentlich versickern lassen müssen bzw. dem Kanal zu führen (und dafür löhnen!) müssen.
 
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Domski

Spannend. Wir haben eine ähnliche Situation, nur das (noch) Oberflachenwasser wegen Lehmboden von der Fläche über uns auf die Grundstücke von mir und den Nachbarn abläuft. Hier handelt es sich aber um natürlichen Wasserfluss, den ich wohl sogar dulden müsste. Ist nämlich Brachland und wird erst zu Bauland.

Bei euch ist es aber wohl, wie du schreibst, dass Wasser von seiner Garage. Schon allein das reicht, das er es einleiten müsste. Das schreibt i. der R. Die Entwässerungssatzung vor. Da hättest du also noch ein Papier. Ich würde ihn raten, mit seinen Forderungen Vorsichtig zu sein
 
D

Dondweezil

Und die Garage hat ne Dachfläche von ca 50qm. Wenn es dann mal ordentlich regnet so wie in letzter Zeit dann kommt da halt auch was zusammen.
 
D

Domski

In der Niedersächsische Bauordnung von 2003 war das Thema Niederschlagswasser in §42,2 auch für Laien halbwegs lesbar geregelt. In der neuesten Fassung von 2012 ist das nach §41,2 gewandert und deutlich unklarer beschrieben. Da wird nur von "Abwasser" gesprochen und brauch dann wieder eine juristisch wasserdichte Erklärung, was Abwasser ist. Ist für ein Gespräch bei einem Bier nur für Juristen geeignet, die trinken dann eher Wein...

Such doch mal die Entwässerungssatzung der Gemeinde und geh mit dem Nachbarn ein Bier trinken.
 
Zuletzt aktualisiert 05.01.2025
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