ein Architekt bei dem ich Leistungsphase 1 bis 4 beauftragen würde hat mir ebenfalls die Öffentlich Rechtliche Bauleitung angeboten und meinte dies wäre im Saarland verpflichtend.
Andere Architekten haben dies nicht angeboten. Ist dies zwingend erforderlich ?
Kommt drauf an, wer die Bauleitung übernehmen soll.
Klassischerweise entweder der Architekt oder das auführende Unternehmen. Es muss dem Bauamt eine konkrete Person benannt werden.