Ohne Baugenehmigung in Schrebergarten Haus gebaut (anno 1920)

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Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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H

HomerS.

Vielen Dank für die Antworten.

Leider gibt es sehr schlechte Neuigkeiten.
Das LRA hat mündlich mitgeteilt, dass ich mir einen Anwalt nehmen soll, der den Bestandsschutz des Gebäudes überprüfen soll.

Das ist nun die schlechteste Ausgangslage, die man sich vorstellen kann.
Ich kann und will den Rechtsweg nicht beschreiten. Dieser dauert Jahre und kostet 10tausende von Euro. Geld was ich hier nicht "investieren" will, da die sehr große Gefahr besteht, dass die Genehmigung nicht erteilt wird.
Zudem stellt sich mir die Frage, was ein Anwalt bezwecken soll? Ich habe ja keinen Bescheid, gegen den ich Widerspruch einlegen kann.

Hat jemand noch eine Idee, wie ich ohne tausende von € für eine RA noch zu irgend einer Lösung kommen kann?
Eine förmliche Bauvoranfrage scheint mir in Anbetracht der Aussage aktuell leider nicht als zielführend.

Ich bin mittlerweile echt sauer und am verzweifeln. Ich versuche nun seit einem Jahr eine Lösung bzw. mal IRGEND EINE verbindliche Aussage von Behörden zu bekommen. Niemand will uns jedoch helfen bzw und eine Auskunft geben.


Viel Grüße
 
H

HilfeHilfe

hm irgendwie geiler Fall ganz nach meinem Gusto . Bei uns in Serbien Gang und gäbe . Jetzt wo die Ämter moderner werden kriegt man die Genehmigung über Geld . Geht in Germany natürlich nicht . Aber das Amt sagt doch nur sollst einen Anwalt prüfen lassen. Oder ist mit bestandschutz gemeint sie wollen abreißen lassen ? Es ist doch ein Erbe . Was ist das Ding den Wert ? Verkoofen
 
Q

quisel

Naja, Bestandsschutz gibt es ohne irgendwann mal erteilte Baugenehmigung nicht. Da reicht auch einzig und allein die Bestandsdauer des Gebäudes nicht aus - das Gebäude muss für Bestandsschutz irgendwann mal genehmigt worden sein. Eine Verjährung gibt es beim Schwarzbau meines Wissens nach auch nicht. In der Regel wird - wenn überhaupt - geduldet, solange es bewohnt ist. Jetzt bist du allerdings zusätzlich noch in der Situation, dass das Haus über Jahre nicht bewohnt war und entsprechend verfallen ist.

Ein Lichtblick wäre aus meiner Sicht nur, wenn sich das Bauamt in den Jahren seit Bau des Gebäudes mal (schriftlich) in irgendeiner Form geäußert hat, dass es gegen den Schwarzbau keine Maßnahmen ergreifen wird und man sich auf Dauer mit der Bebauung abfindet. Die Chancen dafür stehen aber aller Voraussicht nach schlecht. Hier kommt aber vermutlich der Anwalt ins Spiel, der sicherlich besser Bescheid weiß, in wie weit man bestimmte Schriftstücke in der Hinsicht auslegen kann.
 
E

Escroda

Ich bin mittlerweile echt sauer und am verzweifeln.
Worüber denn? Du hast einen Schrebergarten mit Laube geerbt. Hurra! Dass deine Vorfahren aus der Laube ungenehmigt ein Wohnhaus gemacht haben, dafür kann das Amt doch nichts. Jetzt willst Du vom Amt Absolution für die Gesetzesverstöße deiner Ahnen, bist aber nicht einmal bereit, dein Anliegen formell korrekt vorzubringen. Gleichzeitig beschwerst Du Dich aber, dass Du keine formelle Antwort erhältst, gegen die Du vorgehen könntest.
Was erwartest Du denn? Ein Amt muss gesetzeskonform bescheiden. Und wenn in der Schrebergartensiedlung derzeit kein Dauerwohnen zulässig ist, muss erst Planungsrecht geschaffen werden, was aber gewollt und bezahlbar sein muss. Mehr als wegschauen ist einfach nicht möglich, solange keine Beschwerden von Dritten vorliegen.
Mit der juristischen Keule wirst Du vermutlich nur die illegalen Nachbarn treffen.
 
Nordlys

Nordlys

Homer, da hat E. recht. Mehr als weggucken geht nicht. Ihr müsst reden, nicht schreiben. Ich gäbe Dir auch nie und nimmer ein Schriftstück, in dem steht, Deine Gartendatsche sei nun ein Wohnhaus und Du könntest da ruhig noch was anbauen usw.
Ich käme in Teufels Küche. ich kann Dir doch nicht Rechtsbruch offiziell schriftlich erlauben. Ich kann Dir nur hinter vorgehaltener Hand sagen, dass mich die genaue Nutzung Deiner Datsche nicht interessiert, weil ich nicht gern schnüffel. Mehr geht nicht. Was mein Nachfolger im Amt tut, das wäre eine andere Sache. Karsten
 
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