Eigentlich gehört der Vertriebler bei der Firmenzentrale angeschwärzt.
Unterstellend, die würden das wirklich degoutant finden, versteht sich ;-)
Wir haben bei Okal Haus ähnliches erlebt. Das Grundstück und seine Lage waren zwar bekannt und es sollte über eine GmbH an uns verkauft werden, zeitgleich hätten wir uns zum Bau mit Okal Haus verpflichtet. Baue ich nach dem Grundstückskauf doch mit wem anders, zahle ich eine mittlere fünfstellige Entschädigung.
... klingt für mich nämlich tendenziell jetzt eher nicht so doll nach Einzelfall :-(
Das es ein Koppelgeschäft sei, wurde aber mehrfach abgestritten. [...] Natürlich dürften wir nicht aktiv beim Finanzamt nachfragen,
In einem wirklich sauberen Fall kann man das Finanzamt fragen und seine Antwort auf Nachfrage auch vorweisen. Das Finanzamt darf nicht beraten, aber muß auf konkrete Frage mitteilen, welche Rechtsauffassung es (aktuell und allein für den angefragten Einzelfall gültig !) dazu hätte. Aus meiner Sicht wäre hier das Koppelgeschäft allein dadurch erfüllt, daß ja der Hausverkäufer den Finger drauf hat, wann der Kunde die Indentität des Grundstücksanbieters erfährt. Das sehe ich (steuerrechtlich) gleichwertig dazu, als sei der Hausverkäufer selber der Grundstücksverkäufer, da das Grundstücksgeschäft nicht ohne sein Zutun möglich ist.
@11ant an deinem Beitrag zu Leerverkäufen bin ich schon mal vorbeigekommen.
Es sind mehrerere zu diesem Thema. Ich muß wohl doch bald ´mal eine Linkliste dazu machen.
Mich wundert es halt, dass es aber scheinbar doch häufiger dazu kommt, dass Vertriebler dann so einen Druck aufbauen obwohl es eigentlich ganz klar gegen das Gesetz verstößt.
Den Bauernfang machen die Anbieter schon so, daß ihr Justiziar sie da rasch rausargumentiert bekommt, ob der Bauernfang als strafbar angreifbar wäre. Als Nötigung meines Erachtens schon, und als Betrug / Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber das beweise erst´mal. Strafbar macht sich erst der Erwerber,
wenn er den Fragebogen des Finanzamtes gelogen beantwortet, um für seine Naivität nicht mit einer Steuer "bestraft" zu werden. Wenn man ehrlich dafür zahlt, daß es ein Koppelgeschäft war, macht man sich nicht strafbar. Koppelgeschäfte an sich sind nicht strafbar, und auch steuerlich zulässig - nur eben nicht steuerfrei ;-)
Auf der anderen Seite habe ich einmal einen Verkauf mitgekriegt – in dem der Verkäufer des Grundstücks ganz klar gesagt hat: Hier wird nur mit Unternehmer X gebaut. Mit Unternehmer Y habe ich schlechte Erfahrungen gemacht.
Auch darin würde ich ein Koppelgeschäft sehen - von welchem Beteiligten die Koppelung ausgeht, ist sekundär. Es geht darum, ob die Geschäfte sachlich so verbunden sind, daß sie ein verbundenes Steuerobjekt erzeugen. Wenn ich recht erinnere, kennt sich hier im Forum
@saralina87 auf diesem Gebiet am besten aus (?)
Ich vermute auch dass Grunderwerbsteuern fürs Haus ausdrücklich vom Festpreis ausgenommen sind.
Das müssen sie nicht ausdrücklich, da es sogar außerordentlich unüblich wäre, wenn ein GU seine Hauskäufer von ihren Steuerpflichten freistellte.
Was mich interessieren würde ob der Okal Haus Verkäufer in irgendeiner Form mit dem Verkäufer des Grundstückes verbunden ist z.B. Familie oder er bekommt ne Provision usw. Wie ist da die Rechtslage?
Wie würde es aussehen wenn Okal Haus keine Provision bekommt und auch nicht mit dem Verkäufer in irgendeiner Form verbunden ist? Oder der Verkäufer sogar eine Gemeinde ist ?
Ob der Verkäufer des Grundstückes die Gemeinde oder der Schwager des Handelsvertreters wäre, würde hier an der Verbundenheit des Geschäftes nichts ändern. Die Rechtslage sagt, daß Grundstücksgeschäfte zu vermitteln ein zulassungspflichtiges Gewerbe ist. Sich als Hausverkäufer in diesem Sinne nicht ordnungswidrig zu verhalten, trägt gewiß zur komplexen Konstruktion solcherlei "Grundstücksservice" Angebote bei.
Er kann Dir ja vertraglich garantieren, nur die Grunderwerbsteuer aufs Grundstück zahlen zu müssen, aber das wird wohl nicht passieren.
Er kann wohl den Käufer von dessen Steuerpflicht freistellen, d.h. praktisch selbstschuldnerisch in diese eintreten. Das wird er (der Handelsvertreter) nie tun, weil das seine Provision für den Bauvertrag mehr als auffräße; und der (Holzrahmentafel-)GU selbst wird es nicht tun, weil es ebenfalls spürbar seinen Gewinn schmälerte. Eine Garantie in Form etwa des Wortlautes "das Finanzamt wird den Hauskäufer nicht auffordern, auf das Haus Grunderwerbsteuer zu entrichten" wäre als Betrug strafbar, weil der Handelsvertreter ja weiß, daß er nicht der Finanzminister ist und eine diesbezügliche Weisung (dieses Geschäft im Fall von Herrn und Frau Meier ausnahmsweise nicht zu besteuern) ja garnicht erteilen könnte. Diese Steuer wird auf der Grundlage eines Gesetzes erhoben, da sehe ich keinen Ermessensspielraum. Schon meine im letzten Satz skizzierte Ministeramnestie ist vermutlich leider nur ein Wunschtraum :-)