Optimale Höhe Fertigfußboden zur Oberkante Straße,

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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M

Mateo84

hallo,

ich hänge mich hier einfach mal ran und erstelle kein neues Thema

kurz und knapp:

OK Fertigfußboden zur frisst beträgt momentan 8,83m, die Beschränkung liebt nach Bebauungsplan bei 9 Meter.

Nun weiß ich von der Gemeinde, dass noch 10-12CM Straßenendausbau drauf kommen.

Vorschlag ist nun vom Architekten, 15 cm höher zu gehen, damit man zumindest 3-5cm über Straße hinkommt.
Soweit Plausibel, wären dann bei 8,98m...

Meine Frage an euch, ist das sinnvoll soweit, hat er recht und vor allem, ist es vertretbar die Maximale Fristhöhe so auszureizen?
Könnte ich hier Gefahr laufen das evtl. die Gewerke um 1-2 cm größer BAuen und ich am ende das Problem kriege, dass ich irgendwo bei 9,04cm lande? Wird sowas auf den letzten CM gemessen später?

LG
 
Y

ypg

Könnte ich hier Gefahr laufen das evtl. die Gewerke um 1-2 cm größer BAuen
Ja
und ich am ende das Problem kriege, dass ich irgendwo bei 9,04cm lande?
Ja
Wird sowas auf den letzten CM gemessen später?
Nein, es wird gar nicht gemessen. Es wird ja das genehmigt, wonach gebaut wird.
Also, im Bauantrag stehen ja Maße, und wenn dann ein oder 5 cm mehr nach oben ist, weil der Dachfirst höher steht, interessiert keinen.
 
M

Mateo84

okay, also sollte ich hier tatsächlich 15 cm höher gehen auf 8,98cm. Der Bauantrag wird dann genehmigt und wenn nach der Fertigstellung es halt 9.04m sind interessiert es keinen, weil ergo keine nachmisst?
ist das soweit korrekt?

bzw. siehst di das ähnlich mit den 15 cm ?
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

Beim nochmaligen Lesen ist mir aufgefallen das du nicht gesagt hast wo der Bezugspunkt für OK Fertigfußboden liegt? Und wenn sich die maximale Firsthöhe ab OK Fertigfußboden (wie bei uns) bemisst ist zu diesem Punkt egal wie hoch das Haus über dem Gelände gebaut wird, hauptsache zwischen OK Fertigfußboden und First liegen nicht mehr als 900cm.
OK Fertigfußboden wird meist ab Kanaldeckel (fertige) Strasse Erschliessungsseite + max. 50cm errechnet. Steht aber i.d.R. im Bebauungsplan. Wenn du mehr Infos möchtest muss du noch liefern ;) (Am Besten gleich Bebauungsplan Auszug und Hauspläne (wenn du hart im Nehmen bist) :p)
 
M

Mateo84

Ich werde das morgen mal etwas aufbereiten. Bezugspunkt ist Bau Straßen Mitte. Ja genau ich darf auch 50cm höher/tiefer gehen. Nur so wie ich das verstehe darf die frisst Höhe nicht höher als 9 Meter ab Bezugspunkt sein. Morgen gibt es mehr.

ich hab das nun vor mirund bin mir nicht ganz sicher ob ichdas alles nicht falsch verstehe:
optimale-hoehe-ffb-zur-oberkante-strasse-503213-1.jpeg
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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