Optischer Mangel aufgrund Planungsfehler - Wertminderung?

4,30 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Optischer Mangel aufgrund Planungsfehler - Wertminderung?
>> Zum 1. Beitrag <<

kaho674

kaho674

Ich würde überlegen, ob man das Ungetüm mit einem Bogen kaschieren kann. Diesen könnte man dann etwas kleiner als Stuckleiste im ganz Raum wiederholen.
 
kaho674

kaho674

...kann bei einem modernen Bau aber so richtig bescheiden aussehen
Ja, vor allem, wenn die Wände niedrig sind. Nach den Bildern würde ich nicht gerade von 2,75m Deckenhöhe ausgehen.
Aber der Treppenabsatz ist echt sowas von lachhaft. Das würd ich dem Architekten auf ein Plakat ziehen und als gerahmtes Bild überreichen.
 
kaho674

kaho674

Hat man das wieder?
So ein Hype ;)kann bei einem modernen Bau aber so richtig bescheiden aussehen
Ich muss ja gestehen, ich find die schön. Bei diesem Kitsch werd ich schwach. :rolleyes:
Hier ein Ebayangebot, was ich mir gut für das Problem vorstellen könnte:
Nr. 311600578492
Der wird doch nicht sauer sein, wenn man sein Bild zeigt? Ich denke nicht:
optischer-mangel-aufgrund-planungsfehler-wertminderung-216586-1.jpg
 
A

Alex85

Also wegen dem einen Knubbel, würde ich gewiss nicht die Decke abhängen oder den Stuckateur rufen, um den ganzen Raum derart "zu verhübschen". Das ist ja ein sehr bestimmter Stil, der damit erzeugt wird, das muss man natürlich wollen. Wenn man nicht gerade Landhausstil oder so einen historisierten Stil mag, ist das doch nix.
Wenn das Ding erstmal geputzt und gestrichen ist, merkt das kein Mensch mehr. Ich würde ein Goodie beim GU raushandeln.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42281 Beiträgen
Oben