KlaRa
Moderator
Zunäxhet einmal ist es so, dass alle Hersteller von Fußbodenelementen, sei es nun ein Mehrschichtparkett, Laminatfußboden oder ein anderweitiges Klick-Sstem mit MDF- oder HDF-Trägerschicht eine Dampfbremse zwischen Verlegeuntergrund und "Trittschallfolie" generell vorschreiben.
Man muss nicht, begibt sich dann aber auf eigenes Risiko "auf Glatteis". Gibt es später einen Beanstandungsgrund, wird logischerweise das Haar in der Suppe in Form einer nicht verlegten Dampfsperre gefunden und als Verweigerung einer vom Grundsatz vielleicht rechtens zu wertenden Beanstandung genutzt.
Rein technisch ist es aber so, dass bei Zementestriche mit wie auch ohne Fußbodenheizung zu berücksichtigen, dass sich Zementestriche ab einer rel. Luftfeuchte von ca. 70% auffeuchten. Diese Feuchtigkeit wird vom Estrichgefüge aufgenommen und wird bei einer Fußbodenheizung schneller, bei einem konventionellen Estrich langsamer wieder abgegeben.
Da allerdings nach dem physikalischen Prinzip des Wasserdampfdiffusionsausgleichs die nun im Estrichgefüge beinhaltete Feuchtigkeit zum Raum hin, dieser mit geringerem Wasserdampfpartialdruck, bewegt (das ist in diesem Fall die Raumluft über dem Bodenbelag), wird diese im Übergang Bodenbelagelemente/Estrich gestoppt und trifft danach das Trägermaterial eines Holzwerkstoffbodens. Das neigt zum Quellen und führt in der Belagsoberfläche zu nicht übersehenden Merkmalen. Vorsichtig formuliert.
Eine Dampfbremse hätte dann die Aufgabe, die Durchgangsgeschwindigkeit so zu verringern, dass die Feuchte, soweit sie durch das Trägermaterial aufgenommen würde, sehr langsam und unbemerkt an die Raumluft abzugeben.
Deswegen heißt die PE-Folie, soweit sie einen Dampfdiffusionsfaktor (das ist der sD-Wert) über 80 verfügt, Dampfbremse!
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Ich hoffe, mich hier für jeden, nicht nur für Elektroingenieure (FH), klar und unmissverständlich ausgedrückt zu haben.
Gruß: KlaRa
Man muss nicht, begibt sich dann aber auf eigenes Risiko "auf Glatteis". Gibt es später einen Beanstandungsgrund, wird logischerweise das Haar in der Suppe in Form einer nicht verlegten Dampfsperre gefunden und als Verweigerung einer vom Grundsatz vielleicht rechtens zu wertenden Beanstandung genutzt.
Rein technisch ist es aber so, dass bei Zementestriche mit wie auch ohne Fußbodenheizung zu berücksichtigen, dass sich Zementestriche ab einer rel. Luftfeuchte von ca. 70% auffeuchten. Diese Feuchtigkeit wird vom Estrichgefüge aufgenommen und wird bei einer Fußbodenheizung schneller, bei einem konventionellen Estrich langsamer wieder abgegeben.
Da allerdings nach dem physikalischen Prinzip des Wasserdampfdiffusionsausgleichs die nun im Estrichgefüge beinhaltete Feuchtigkeit zum Raum hin, dieser mit geringerem Wasserdampfpartialdruck, bewegt (das ist in diesem Fall die Raumluft über dem Bodenbelag), wird diese im Übergang Bodenbelagelemente/Estrich gestoppt und trifft danach das Trägermaterial eines Holzwerkstoffbodens. Das neigt zum Quellen und führt in der Belagsoberfläche zu nicht übersehenden Merkmalen. Vorsichtig formuliert.
Eine Dampfbremse hätte dann die Aufgabe, die Durchgangsgeschwindigkeit so zu verringern, dass die Feuchte, soweit sie durch das Trägermaterial aufgenommen würde, sehr langsam und unbemerkt an die Raumluft abzugeben.
Deswegen heißt die PE-Folie, soweit sie einen Dampfdiffusionsfaktor (das ist der sD-Wert) über 80 verfügt, Dampfbremse!
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Ich hoffe, mich hier für jeden, nicht nur für Elektroingenieure (FH), klar und unmissverständlich ausgedrückt zu haben.
Gruß: KlaRa