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Zu sprechen gibt es dabei nur mit dem Anwalt zum Thema Form und Frist, und ansonsten gilt: "wer schreibt, der bleibt" - mit einer mündlich vorgetragenen Mängelrüge sehe ich Dein Ansinnen fruchtlos bleiben. Investiere einen Briefumschlag und die Gebühr eines Einschreibens.Ich spreche morgen nochmal mit dem Architekten/Bauleiter darüber aber ich fürchte seine Antwort kenne ich schon.