Parkett im Neubau und immer mehr Fragen

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P

Payday

diese hamburger leisten? kann man machen jo

echtholzböden kann man glaub dann legen wenn auch Laminat geht. ab 1,5% Restfeuchte war das meiner Erinnerung nach. wenn ihr bei einen Bauunternehmen baut, wird es eh eine offizielle restfeuchtemessung des Bodens ergeben. erst wenn diese gut ist kann der Fliesenleger anfangen. und den könnt ihr dann fragen ob ihr auch euer Parkett nun anfangen dürft zu verlegen. vom messprotokoll am besten ne Kopie anfordern oder das barometer bei der Messung fotografieren (schaut dann aus wie im Anhang, wir hatten hier eine Restfeuchte von 1,6%, probe betrug genau 50gramm), damit ihr später einen Beleg habt für die Belegreife.
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KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo "sunny84".
Eine Antwort hattest Du bereits von "neige" erhalten.
Darin spiegeln sich allerdings nicht die Probleme wider, mit welchen Du/Ihr sicherlich konfrontiert werdet.
Sagen wir es einmal so:
Es gibt Gewerke, die eignen sich nicht für die Laienhand. Und die Parkettverlegung als Verklebung mit dem Untergrund, dieses Gewerk gehört dazu.
Parkettleger lernen nicht umsonst 3,5 Jahre, um in dieser Zeit die Besonderheiten der Verlegeuntergründe, die Kenntnis deren Behandlung, Umgang mit Spachtelmasse, Restfeuchte- mit Ebenheitsprüfung und Zahnungsgrößen für Mutterspachtel zu erlernen.
Die Werbung, zugegeben, suggeriert, dass man alles selber machen kann.
Kannst Du Schlittschuh laufen, wird es auch mit der Parkettverlegung klappen.
Scherzhaft hier angemerkt!
Gleiches gilt für die Parkettrenovierung, die Du allerdings hier nicht angefragt hast.
In meiner beruflichen Tätigkeit habe ich schon neue Wohnobjekte überprüfen müssen, in welchen junge Pärchen in Eigenleistung Parkett verklebt haben.
Um es abzukürzen: Die Leistung war mangelhaft und das Parkett musste auf 3 Geschossebenen zurück gebaut werden. Weil eben eine Nutzung der Flächen aufgrund vielfältiger Ablösungen (Hohllagen) nicht gefahrlos möglich war.
Ich rate Dir also dringend von dem Vorhaben der Eigenverlegung von Parkett als flächige Verklebung ab.
Wer einmal Laminat schwimmend verlegte, der kann nicht zwingend auch Parkettdielen auf einem Estrich verkleben.
Der Fachmann weiß, ob, wo und wie er ggf. eine Fuge mit was in der Fläche anlegen muss.
Bedenke bitte auch, dass Du als Verleger die Fachregeln der Parkettverlegung kennen und anwenden musst.
Dabei ist es vollkommen unbedeutend, ob Du ein Privatmann mit DIY-Wünschen bist, oder ein gelernter Parkettleger!
Den späteren Schaden wirst Du im Fall des Falles eigens zu verantworten haben.
Hier warten einfach zu viele "Fußfallen", welche Du als Laie nicht kennen kannst - und über welche so manches Mal auch (sogenannte erfahrene) Fachleute stolpern.
Und das kann finanziell böse "kneifen"!
------------------
Als sehr gut gemeinter Rat aus der Praxis für die Praxis: KlaRa
 
N

nordanney

Es gibt Gewerke, die eignen sich nicht für die Laienhand. Und die Parkettverlegung als Verklebung mit dem Untergrund, dieses Gewerk gehört dazu.
Das ist doch quatsch! Mit entsprechender Vorbereitung, Zeit und Liebe zur Arbeit klappt das gut. Zumindest wenn Ihr Fertigparkett (Click-Verbindungen) kauft.

Dort, wo Ihr Euer Parkett kauft, könnt Ihr alle genau dazu passenden Arbeitsmittel auch kaufen. Ob der Estrich belegreif ist, sagt Euch der Estrichleger. Nur wenn er nicht vernünftig verlegt wurde (z.B. nicht absolut eben), dann könnt Ihr Probleme bekommen und müsst ggf. noch Ausgleichsmasse verwenden um den Boden zu nivellieren.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
@ "sunny84":
Sicherlich wirst Du Dir eigene Gedanken darüber machen, ob durch "Liebe zur Arbeit" die "Erfahrung" für eine Parkettverklebung und die vorher unabdingbar notwendige Unterbodenvorbereitung ersetzt werden kann.
Der Beitrag von "nordanney" erscheint mir dagegen typisch für eine Meinung, wenn man für die Konsequenzen seiner öffentlichen Empfehlungen nicht einstehen muss.
Das kenne ich (leider) aus anderen Foren und setzt sich hier in diesem ebenfalls fort.
So ist ein Estrichleger keinesfalls -so wie in dem Beitrag behauptet wird- für die Verlegereife zuständig.
Nach aktueller Normenlage ist nun für die Freizeichnung ausschließlich der Bauherr gegenüber dem Verleger verantwortlich. Das ist dem Umstand geschuldet, dass es derzeit zu viele Sonderestriche (Zementestriche mit Zusatzmitteln) gibt, bei welchen das Trocknungsverhalten nicht "über einen Kamm geschert" werden kann.
Und weiter:
Eine Nivelliermasse wird nicht dann eingesetzt, wenn es (wie auch immer sich darstellende) "Probleme" gibt!
Erneut eine pauschale Behauptung mit nebulösem Begründungsverdacht.
Es ist allerdings vielmehr so, dass Du als Bauherr, da gleichzeitig auch Verleger, für den Erfolg Deiner Planungen und Arbeiten verantwortlich bist!
Sicher, wie Du später den Erfolg definierst, das bleibt Dir vorbehalten, soweit Dir später keine innerfamiliäre Opposition deswegen das Leben schwer macht).
Aber für die Bewertung eines Untergrundes, ob dieser über die Verlegereife verfügt, bedarf es der entsprechenden Bewertungskenntnisse!
Und danach geht es weiter mit der Herstellung eines verlegereifen Untergrundes durch Grundierung und Glättmasse. Diese braucht man nicht erst dann, wenn es "Probleme" gibt, wie nun jüngst behauptet wurde.
Richtig ist vielmehr, dass Du vor einer Verklebung (auch) von Parkett einen saugfähigen Untergrund benötigst.
Und die für eine solche Herstellung benötigten Kenntnisse, die kann man sich nicht aus einer vielleicht 2-seitigen Broschüre eines Baumarktes "ziehen".
Und vor gutgemeinten, doch in der Sache möglicherweise eher doch weniger hilfreichen Ratschlägen, für welche man (im Gegensatz zu konkreten Empfehlungen von Sachverständigen) nicht in letzter Konsequenz "den Kopf hinhalten muss", wenn es schief geht, nun, davor sollte man eine natürliche Scheu behalten.
--------------------
Abschließend zu diesem sicherlich ausreichend erörterten Thema: KlaRa
 
S

Sebastian79

Komischerweise funktioniert es aber tausendfach im DIY - und oft sind es doch Tischler/Schreiner, die Parkett legen, also im Prinzip auch ein werksfremde Holzwürmer

Ich will das gar nicht in Frage stellen, was Du, KlaRa, da sagst - völlig korrekt für einen Gutachter.

Trotzdem dramatisierst Du aber auch - vielleicht extra, damit nicht jeder Depp meint, er könne das, aber man sollte da vielleicht nicht so sehr übertreiben.
 
N

nordanney

Ich kenne meine Arbeit und ich bin Laie - im wahren Leben ein Bürohengst, aber es geht hier um Eigenleistungen, nicht um DIE perfekte Arbeit nach DIN, irgendwelchen Normen oder was auch immer. Hier wird pragmatisch gearbeitet (was übrigens auch viele Handwerker machen), und das muss nicht verkehrt sein. Ich spreche nach etlichen 100 qm Parkettverlegung in verschiedenen Objekten und kann keinen Unterschied zur Arbeit eines Parkettlegers feststellen. Und ja, das kann ich beurteilen, da Immobilien mein Job sind.

Mann natürlich jetzt ein "Angsthase" sein und es sich nicht zutrauen. Das ist auch völlig in Ordnung, Handwerker müssen auch ihre Berechtigung haben. Es aber kategorisch auszuschließen, dass man es als Laie auch kann, ist schon vermessen und überheblich.
Wenn ICH mir aber anschaue, was 250qm Parkettverlegung im eigenen Haus gekostet hätten, dann kaufe ich dafür meiner Frau lieber ein neues Auto oder fahre mit der Familie die nächsten drei Jahre in Urlaub (leider ist die Ersparnis dann tatsächlich in die Außenanlagen geflossen!).
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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