Parkett Klebkraft - Wie geht es verloren?

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V

Vane2023

Hallo liebe Parkettfreunde,
Nach meinem Auszug wird mir vorgeworfen dass das Parkett neu verlegt werden musste, da in einigen Bereichen die Parkettdielen keine ausreichende Klebkraft hatten.
Das Parkett ist 30 Jahre alt. Die durchschnittliche Lebensdauer beträgt 30-40 J.
Abschleifen und versiegeln ist jede 10-15 J. erforderlich. Mir ist nicht klar ob die Vermieterin dies gemacht hat.
Kann der Grund eine schlechte Pflege sein und wenn ja wie ?
Danke im Voraus!
 
K

KarstenausNRW

Hallo liebe Parkettfreunde,
Nach meinem Auszug wird mir vorgeworfen dass das Parkett neu verlegt werden musste, da in einigen Bereichen die Parkettdielen keine ausreichende Klebkraft hatten.
Das Parkett ist 30 Jahre alt. Die durchschnittliche Lebensdauer beträgt 30-40 J.
Abschleifen und versiegeln ist jede 10-15 J. erforderlich. Mir ist nicht klar ob die Vermieterin dies gemacht hat.
Kann der Grund eine schlechte Pflege sein und wenn ja wie ?
Sollte das Parkett nicht mehr kleben (wie auch immer so etwas passiert), ist das nicht Dein Problem. Wenn Du das Parkett normal in Gebrauch hattest, ist das das Problem der Vermieterin. Da würde ich es auf jeden Rechtsstreit ankommen - die Vermieterin nach Konsultation eines Anwalts allerdings nicht. Also leg bitte Dein Veto bei einem Kostenbeteiligungswunsch der Vermieterin ein. Die will nur auf Deine Kosten neues Parkett haben, mehr nicht.

P.S. Parkettlebensdauer ist nicht 30-40 Jahre. Das hält, bis es kaputt ist. Gerne auch mal 100 Jahre. Abschleifen und versiegeln macht man auch nicht alle 10-15 Jahre, sondern nach Bedarf. Also eher mal nach 30-40 Jahren.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
@ "Vane2023":
So, wie "CarstenausNRW" das beschrieb, genau so ist es!
Dass ein Klebstoff (hier von Parkett) seine Klebkraft über die Jahre hinweg verliert, ist zwar in der Fachwelt bekannt, doch gibt es hierzu keinerlei wissenschaftlichen Untersuchungen, in welchem Zeitraum bei welcher Nutzung wieviel Prozent der ursprünglichen Klebkraft (die wäre zudem erst einmal als Ausgangsgröße zu definieren wie auch durch Abreiß- oder Scherfestigkeitsprüfungen zu dokumentieren) verloren gehen.
Klebstoffe verspröden mit den Jahren, das ist bekannt. Besonders betrifft dies (so meine eigene Erfahrung) die bituminösen Klebstoffe, welche vor ca. 30 Jahren und früher eingesetzt wurden. Hier würde ich als Sachverständiger fragen, mit welcher Methode denn der behauptete Klebekraftverlust festgestellt wurde, welche Werte mit dem angegebenen Prüfverfahren erreicht wurden und welche Ausgangswerte (nach der Parkettverlegung) damals ermittelt wurden.
Ich schätze, bereits nach diesem kleinen Fragenkatalog wäre für die Gegenseite der Fall im Sinne eines nicht zu gewinnenden Rechtsstreits beendet.
Bei einer Mitesache, das betrift nun auch das damalige Parkett in der Mietsache, wird VERSCHLEIß durch den geleisteten Mietzins abgegolten. Das hatte auch "CarstenausNRW" geschrieben.
Nur beim Thema "Haltbarkeit" eines Parkettbodens, da weicht meine Meinung doch etwas ab.
Denn die "Lebensdauer" kommt auf die Parkettart an - und die wurde Deinerseits nicht beschrieben.
Für Massivparkett, da gehe ich meinungsmäßig mit, darf man von einer Nutzungsdauer von 100 Jahren und darüber ausgehen.
Bei Mehrschichtparkett allerdings nicht!
Ich würde, den beschriebenen Vorgang abschließend noch einmal aufgreifend, tatsächlich nichts tun. Kein Antwortschreiben an die damalige Vermieterin, nichts!
Denn die Beweiskraft liegt beim Vermieter, nicht bei Dir.
Und merke: je mehr Du selber schreibst, desto mehr könntest Du Dich unbeabsichtigt in die Bredroulle bringen!!
-------------------------------
Dies ist keine Rechtsberatung, die stände mir als Nicht-Jurist auch nicht zu!
Dennoch wünsche ich Dir eine bedachte Entscheidung: KlaRa
 
X

xMisterDx

Nichts tun ist vermutlich keine Option.
Denn ich gehe davon aus, dass die Vermieterin die Kaution nicht auszahlen wird, solange sie der Meinung ist der ehemalige Mieter sei ihr eine Renovierung schuldig.
Insofern wäre hier unter Umständen sogar ne Beweissicherung hilfreich?
Wenn die Arbeit getan ist, können beide Seiten viel behaupten...

Bei Parkett gehe ich mal von einer eher hochpreisigen Mietwohnung aus (?), da können als Kaution schnell einige Tausender zusammen kommen.

Oder wurde die Kaution schon komplett ausgezahlt? Dann tue in der Tat gar nix.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Nichts tun ist vermutlich keine Option.
Wir sollten weder den Fragesteller irritieren, noch zwei unterschiedliche Dinge "in einen Topf werfen".
Das eine ist eine derzeit unbewiesene Behauptung. Das Parkett wäre durch die Nutzung der Wohnung nun defekt.
Das andere ist eine vertragsrechtliche Sache, die eine klare Linie mit sich führt.
Wenn vermieterseitig die Behauptung nicht belegt wird oder anderweitige, durch den Mieter zu verantwortende Schäden einen Einbezug der Kaution berechtigen, dann ist die Sache klar!
Hier braucht man nichts mehr auf einen Einwand zu schreiben, der nicht bewiesen wurde.
Damit ist die Kautionrückzahlung fällig.
Dadurch, dass man sich eben nicht äußert, wird auf der anderen Seite ein Druck aufgebaut.
Jener, dass man irgendetwas vorhalten muss, um sein Ziel (Einbehalt der Kaution) zu erreichen.
Wenn ich aber nichts (zu einer Vermutung/Behauptung) schreibe, dann ist der status quo wasserklar.
Die Beweislast liegt hier nicht beim Mieter, sondern beim Vermieter!!
------------------
Gruß: KlaRa
 
H

HeimatBauer

In einer von mir vermieteten Wohnung hatte ich mal einen Schaden (und zwar nicht durch normale Nutzung sondern durch eine Möchtegern-DIY-Aktion) durch einen Mieter. Beim Auszug hatte ich das protokolliert und er hat auch offen gesagt, dass er das gezielt und bewusst gemacht hat - lediglich bestritten, dass es ein Schaden wäre. Ich musste also "nur" nachweisen, dass es ein Schaden ist und wie hoch er ist. Also habe ich Fotos gemacht und mehrere Fachbetriebe angeschrieben zwecks Beurteilung und grober, unverbindlicher Aufwandschätzung. Das alles habe ich dem Mieter zukommen lassen und den niedrigeren Betrag von der Kaution einbehalten und angeboten, dass er mir gerne einen anderen Fachbetrieb nennt der eine Schadenbegutachtung und Aufwandschätzung vornimmt. Vom Mieter kam daraufhin garnichts.

Also ja, als Vermieter ist es mein Job, einen Kautionseinbehalt zu begründen und dies auch fundiert.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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