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pim1985
Vielen Dank für diese Antwort!Hallo "pim1985".
In diesem Fall ist die Antwort nicht einfach.
Nüchtern betrachtet ist der aktuelle Stand der Technik so, wie "i_b_n_a_n" es beschrieben hat. Der beschreibt nach den Regeln der Bodenleger einen auch in der aktuellen DIN 18365 aufgeführten CM-Restfeuchtewert von 0,5CM-% bei Fußbodenheizung und Calciumsulfatestrichen.
Dem steht allerdings die Meinung der Parkettleger (sowie Fachverbände) entgegen. Es stehen sich da momentan tatsächlich zwei Gruppen streitend gegenüber, wobei "die Macht" schenibar durch die Lobbyisten der Industrie, welche sich in den DIN-Gremien befinden, geprägt wird.
Tatsächlich ist es aber so, dass der Wert von 0,5 CM-% bereits seit Jahren in der Schweiz (angeblich schadlos) den Stand der Technik darstellt.
Zurück nach Deutschland ist die "Angst" der Parkettleger, für einen Feuchteschaden in Regress genommen zu werden, für mich persönlich durchaus nachvollziehbar.
Zumal auch die Probeentnahme aus dem Estrichquerschnitt bei den Bodenlegern nur aus dem oberen Drittel erfolgen soll, die Parkettleger nehmen ihre Probe, womit sie den Restfeuchtegehalt bestimmen, lieber über den gesamten Querschnitt.
Es ist also nicht einfach, Deine Frage klar nach technischen Regelwerken zu beantworten.
Und die DIN?
Nun, man geht davon aus, dass eine DIN den aktuellen Stand der Technik zum Erscheinungszeitpunkt korrekt beschreibt.
Das ist allerding, wenn man sich beruflich mit Bauschäden und Regelwerken befasst, ein Irrtum.
Auch der Hinweis in einem der Folgepostings auf Deine Frage, "pim1985", nämlich eine Feuchtesperre auf Kunstharzbasis einzubringen, ist eine empfohlene Vorgehensweise, vor der ich nur warnen kann!
Dieser Lösungsweg, der in der Praxis bei Zementestrichen -je nach Hersteller- funktioniert, oder auch nicht, darf bei Calciumsulfatestrichen keinesfalls zum Einsatz kommen!! Eingeschlpossene Feuchtigkeit, ob als überhöhte Restfeuchte oder nachstoßende Feuchtigkeit, ist für den feuchteempfindlichen Calciumsulfatestrich "tödlich". Da überhöhte, damit auch enigeschlossene Feuchtigkeit zu einer Entkristallisierung führt. Ergebnis: der Estrich wird zumindest an der Grenzfläche der Absperrung weich.
Was also tun in der beschriebenen Situation?
Auf der einen Seite ist der Druck des Bauherrn, einziehen zu müssen, auf der anderen Seite die nachvollziehbare Befürchtung eines Parkettschadens durch den Parkettleger. Ich persönlich würde drei Proben über den gesamten Estrichquerschnitt an unterschiedlichen Entnahmestellen nehmen, diese sofort in doppelte und verschließbare PE-Beutel einlagern nd diese so schnell wie möglich nach dem gravimetrischen Verfahren bei 45°C bis zur Gewichtskonstanz trocknen lassen.
Diese Methode ist im Handwerk nicht üblich, zugegeben. Aber sie wird von den Sachverständigen der Fußbodentechnologie dann eingesetzt, wenn es eindeutiger Ergebnisse bedarf.
Da beide Verfahren, das gravimetrische und das CM-Verfahren, Wertgrößen mit unterschiedlichen Dimensionen (nämlich Masse-% und CM-%) ergeben, die Verfahrensdifferenz bei der Größe bis 0,5 allerdings nahezu NULL ist, kann bei Probenentnahme über den gesamten Querschnitt ein Ergebnis < 0,5 als verlegereif übernommen werden. Weil das gravimetrische Verfahren im Trockenschrank leicht höhere (korrekte) Werte liefert und ein Sicherheitspolster besteht.
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Ich schlage weiter vor, dass Du diesen Artikel asudruckst und dem Bauleiter, der mit seiner Ansicht durchaus richtig liegt, und dem Parkettleger, der ebenfalls eine nachvollziehbare, wenn auch konträre Meinung vertritt, übergibst.
Denn letztendlich ist es nicht wichtig, wer wann welche Meinung vertrat, sondern es ist wichtig, dass es später nicht zu feuchtebedingten Fußbodenschäden kommt!!
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Viel Erfolg: KlaRa
Wir sind jetzt bei 0,40 CM-% und wenn die Maler weg sind, werden wir Trocknungsgeräte aufstellen. Wir wollen letztendlich auf Nummer sicher gehen und kein Risiko eingehen. Wir hoffen, dass wir dadurch noch schneller 0,30 CM-% erreichen können.