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Escroda
Aber nur dann, wenn das Gesetz diesen Spielraum zulässt. Bei einem Schwarzbau im Außenbereich ist das sicher nicht der Fall. Wenn es 30 Jahre lang keinen gestört hat und der Baukontrolleur bei der Abnahme eines Nachbarhauses die Hütte entdeckt, muss er nicht im Archiv suchen, ob das alles rechtens ist. Sobald aber irgendwelche Beschwerden oder ein "Der hat aber...und ich will auch..." oder Fragen nach Legalisierungsmöglichkeiten bei der Behörde vorgetragen werden, kann eine Pflicht zum Handeln entstehen.gibt es den Ermessensspielraum.
Wäre im Außenbereich auch nicht erlaubt.Theoretisch wärs auch ok für mich dort einen Wohnwagen inklusive Vorzelt aufzustellen
Kenne mich in Bremen nicht aus. Sollte aber in der Landesbauordnung stehen. Aber genehmigungsfrei heißt nicht vorschriftenfrei. In NRW wäre dein Fundament und der Teich genehmigungsfrei, im Außenbereich aber dennoch nicht zulässig.Jetzt ist die Frage, was alles genehmigungspflichtig ist.
Mein Rat: Nutze es, wie Du willst, übertreibe es nicht (Studentenpartys o.ä.) und lass die Behörden aus dem Spiel. Das Risiko, dass eines Tages einer der Idylle den Garaus macht, musst Du einfach tragen.Ich mag das ganze wirklich wegen seines ideellen Wertes und schön ruhig ist es dort auch. Wäre eigentlich wirklich schade, wenn das ganze mal scheitert.