Genau auf das Stadtbauamt gehen und die Förderung beantragen. Dabei ist das Grundbuch vorzulegen und es müssen auch einige Bedingungen erfüllt werden.
- Mindestens 75 % des Heizenergiebedarfs des Gebäude müssen durch die Holzheizungsanlage gedeckt werden.
- Die maximale Leistungsgrenze der Anlage darf 70 Kilowatt nicht übersteigen.
- Beitragsberechtigt sind Neubauten und Sanierungen bzw. Heizungsersatz.
- Stückholzkessel, Schnitzelfeuerungen und Pelletkessel werden gefördert .