dann würdest Du ja gar nicht von der Strasse zur Haustür Wege anlegen dürfen ,)
Die obige Antwort ist meines Wissens auch nicht so richtig, da Pflasterung etc nicht als Bebauung gelten.
Meist gibt der Bebauungsplan noch einen zweiten Wert her, der besagt, wie viel Fläche zusätzlich zur Bebauung (mit Garage, Auffahrt etc) werden darf.
Wir zB haben Grundflächenzahl von 0,2 und haben noch mal das Doppelte für Nebenanlagen... also noch mal im Bebauungsplan schauen!