Moin zusammen.
Folgende Ausgangslage: Haus steht (in Cuxhaven), Carport ist ausgesucht und Vertrag unterschrieben. Preis übrigens regulär fast 13.000€.
Das Carport ist ein Bausatz und wird Platz für zwei Autos und eine Werkstatt haben auf insgesamt 50qm. Herstellerfirma ist Biber Carport aus München und im Vertrag ist ein Vorbehalt bei negativem Bauantrag verankert, so dass der Vertrag aufgekündigt werden könnte wenn der Bauantrag nicht durch ginge. Einen Abschlag habe ich schon gezahlt.
Soweit, so gut.
Beim Schlaumachen was alles zum Bauantrag zu machen ist, sagte das Bauamt der Antrag müsse von einem "Entwurfsverfasser" unterzeichnet werden. Das ist entweder ein Architekt, oder ein Handwerksmeister - wer auch immer das konstruiert hat. Und natürlich brauchen sie eine Zeichnung des Carports.
Auch das ist klar.
Damit bin ich also an die Firma herangetreten, die dann sagte sie hätte selbst so jemanden nicht im Haus, sondern extern. Und den müssten sie nun fragen ob er das denn unterschreiben kann, weil manchmal wohl weitere Verbindlichkeiten an diese Unterschriften geknüpft seien, die sie aus der Ferne z.B. gar nicht halten könnten.
Wenn dem Entwurfsverfasser z.B. automatisch eine Bauaufsichtspflicht zugeschrieben werden würde. Für die Zeichnung möchte man über 500€ extra.
Das mit den Kosten für die Zeichnung kann ich sogar verstehen, da ja mein Carport maßgefertigt ist. Was die Verbindlichkeiten im Bauantrag angeht, so kann ich da im Formular nichts finden.
Ist halt lediglich ein Absatz zum Entwurfsverfasser, Name, Firma usw. und dann war es das auch schon.
Für die Prüfung ließ man sich kräftig Zeit, so dass ich nach über vier Wochen nachgefragt habe ob man dazu denn nun in der Lage sei den Antrag abzuzeichnen. Ansonsten hätte ich nämlich gern von meinem Vorbehaltsrecht Gebrauch gemacht.
Corona hab ich dabei auch nur sehr bedingt als Ausrede gelten lassen, denn die Prüfung an extern läuft sowieso über das Weiterleiten einer Email und diese wiederum schrieb ich eine Woche bevor in Bayern die Ausgangsbeschränkung galt.
Nun antwortete man nach über fünf Wochen nach Zugang des Formulars dass man noch etwas Zeit bräuchte und Corona und überhaupt. Außerdem war nie von einem Bauantragservice die Rede und den Vorbehalt kann ich auch nur geltend machen wenn ich einen abgelehnten Bauantrag vorweisen kann.
Witzig - wie denn, wenn die mir nicht die Unterschrift geben, die ich benötige...?!
Long Story, short: Kann jemand beantworten was die standardmäßigen Pflichten eines Herstellers bei so etwas sind? In meinen Augen gehört das natürlich zum Produkt dazu. Während die ja fast so tun als wäre das eine Komfortleistung ähnlich eines Anmeldeservice beim Autokauf. Wahrscheinlich haben die da noch nicht richtig verstanden worum es geht, aber das kann man ja noch mal klarstellen. Dennoch: Was gehört bei so etwas zum normalen Produktumfang und was ist Sonderleistung?
Auch wenn ich das mit den Mehrkosten für die Zeichnung nachvollziehen kann, finde ich z.B. dass man hierauf beim Kauf aufmerksam gemacht werden müsste, zumal die Größe ja so ist, dass man in jedem Bundesland einen Bauantrag stellen müsste und damit eine Zeichnung braucht.
Hoffe auf eure Antworten.
Enrico