Pfosten unserer Toreinfahrt ragt ca. 10 cm auf Nachbargrundstück

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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Tassimat

Tassimat

Und wie soll er das als Laie beurteilen?
Als Laie würde ich den Abstand der Grenzsteine zu den benachbarten Grenzsteinen messen. Das sollte zumindest als Indiz gelten.

Ansonsten soll der Architekt erstmal genauer die Grenze bennen wo er denkt, dass sie sei. Insbesondere muss er seine komische Zeichnung präzisieren:
Zum Beweis drückt uns der Architekt eine von der Stadt Köln grnehmigte Zeichnung (mit Stempel als Kopie) in die Hand, die belegen soll, das der Pfosten und die Zapfen in das Nachbargrundstück hineinragen.

Allerdings sind die in Rede stehende Pfosten u. die Zapfen auf dem Grundrisszeichnung nicht eingezeichnet.
Darüber hinaus würde ich die Eigenen Unterlagen zum Grund und Bau rauskramen und auf Plausibilität prüfen. Wenn das Grundstück beispielswesie 15m breit ist, aber die eigene Bebauung mehr als 15m messbar ist gibt das das nächste Indiz.

Wenn der Nachbar/Architekt auf seiner Meinung beruht wird man nicht um eine Grenzfeststellung herumkommen.
Wenn der Bauherr keine gütliche Einigung will, ja dann wird man das machen müssen. Was kostet denn so eine Feststellung?
 
P

pagoni2020

Und wie soll er das als Laie beurteilen?
Am Ende glaubt er sich im Recht macht Rabattz und der Nachbar hat doch recht. Oder umgekehrt da liegt ein Stein auf seiner Seite, er glaubt der Nachbar hat recht aber in Wirklichkeit hat er sogar 10 cm mehr. Dann verschenkt er Land. Da muss m.M.n. soundso ein Fachmann her.
Finde doch die Grenzpunkte und miss sie selbst einmal mit ner Schnur falls möglich, so wie @Mycraft das beschreibt.
Sofern ich mich dann in der aktuellen Grenzsituation im Recht sehe würde ich das -höflich und klar- dem Architekten mitteilen und auch zeigen und um dringende Beachtung ersuchen.
Dann wäre nämlich ER am Zug unsd müsste mir per amtlicher Vermessung o.ä. das Gegenteil beweisen. Ob er diese Kosten auf sich nehmen würde wird man sehen aber zunächst ist mir ja nicht zuzumuten, an einem gesetzten Grenzpunkt zu zweifeln. Gerade dafür wurde er ja gesetzt.
Du hast natürlich Recht, Rabatz machen ist generell Fehl am Platz sonst hat der TE schon vor dem Einzug ein Magengeschwür.
Sofern mir der Architekt das Gegeteil amtlich beweisen würde könnte ich auch verstehen, dass der neue Nachbar sein ganzes Grundstück nutzen möchte. Ich befürchte, dass man ansonsten vor Gericht müsste und auch dort nicht wirklich Recht bekäme.
Dann wollte ich dort aber nicht mehr gerne wohnen.......daher würde ich immer die ruhige Lösung suchen, Mauer hin oder her.
 
A

Altai

Ich befürchte, dass man ansonsten vor Gericht müsste und auch dort nicht wirklich Recht bekäme.
Es bliebe dann immer noch die Frage, ob ein Rückbau verhältnismäßig ist. Das kommt sicher auch auf die Gesamtsituation an. Das müsste das Gericht dann beurteilen.

Die Idee, den Ball wieder ins Spielfeld der "Gegenseite" zu legen, finde ich aber gut. Sollen die doch beweisen, dass die Grenze tatsächlich überbaut wurde. Was will der Architekt machen, den Bauarbeitern Anweisung geben, Pfosten und Carport abzureißen? Es sollte ihm doch hoffentlich klar sein, dass er das nicht ohne Weiteres darf. Also höflich mitteilen, dass alles auf eigenem Grundstück steht und man lediglich akzeptieren würde, wenn es Vermesser anderes feststellt...

Bei meinem Grundstück war es übrigens auch so, dass bei der Neuvermessung festgestellt wurde, dass der Nachbar mit seinem Schuppen die Grenze überbaut hat. Ergebnis: Grundstück wurde geteilt, und er hat ein 11m² großes Stück abkaufen müssen. Ein Rückbau wurde nicht verlangt. (Das passierte, als die Stadt mein heutiges Grundstück als Baugrundstück verkaufen wollte.) Ich hätte tatsächlich diese 11m² ganz gerne gehabt, es sind ja insgesamt nur 308m²...
 
A

Aphrodithe

Nicht vergessen sollte man hier natürlich auch das Nachbarschaftsrecht! Wenn der TE erst mal sagt keine Mauer dann gibt es auch erst mal keine Mauer und ich denke dann gibt es viel Verhandlungsspielraum und wie schon geschrieben die unrechtsmäßige Entfernung des alten Zaun bietet hier auch sehr viel Raum für Verhandlungen.
 
P

Payday

ist das haus schon eingemessen oder ist der termin noch? wenn die einmesser da sind, können sie ja auch gleich sagen, wo die grenze genau ist. as ist für diese keine große sache und ist mehr oder weniger eh umfang des einmessens des hauses. sollte auf jeden fall ohne großes tammtamm klappen.

auch wenn die art nicht schön ist, ist es doch das recht des nachbar, auf seinen grundstück was aufzubauen. 10cm ist nicht gerade wenig und über etliche meter länge kommen mehrere qm zusammen, die je nach grundstückspreis locker mal 1000€ überschreiben können.
normal sind die 10cm wohl egal, aber eventuell wird der platz auch gebraucht? gibt auch schmale grundstücke und wenn man beidseitig 3m einhalten muss, sind 10cm zu wenig auf einmal doof.

erstmal gilt es aber zu klären, ob die behauptungen überhaupt rechtens sind. da liegt die beweislast ganz klar beim nachbarn.
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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