Nochmal ausführlich:
Variante 1:
Die 10.000 € in bar werden zur Sondertilgung auf den 2.3%-Hauskredit verwendet. Das bringt ca. 15.758 € an ersparter Restschuld nach 20 Jahren.
Die Photovoltaik-Anlage wird über einen Kredit finanziert. Ein 3-%-Solarkredit über 10.000 € auf 20 Jahre benötigt eine monatliche Rate von 55,26 € d.h. im Jahr 663,12 €. Andererseits ergibt sich eine Steuerersparnis von 42 % * 163.12 € = 68.51 € gegenüber der Variante, die Solaranlage bar zu bezahlen, bei der die Abschreibung auf 20 Jahre 5 %, also 500 € beträgt.
Es bleibt ein jährlicher Finanzierungs-Aufwand von 665,52 € - 68,51 € = 597,01 €
Variante 2
Die 10.000 € in bar werden zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlage verwendet.
Da die Photovoltaik-Anlage finanziert ist, können die zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlage vorgesehenen jährlichen 597,01 € in Sondertilgungen für den Hausbaukredit fließen. Das reduziert nach 20 Jahren die Restschuld um 15.104 € €.
Variante 1 spart also 654 € Restschuld am Ende oder, wenn die Ersparnis monatlich verprasst werden darf, 1.75 € pro Monat.
Fazit: Der Verzicht auf einen neuen Photovoltaik-Kredit erscheint in diesem Rechenbeispiel sinnvoll, für 1.75 € monatlich ist es der Aufwand nicht wert.