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Isokrates
Die 10 kWp sind für die Gewerbesteuer irrelevant da weit unter dem genannten Freibetrag.
Hier bitte aufpassen und nicht mit dem 24.500 Euro Freibetrag in der Gewerbesteuer verwechseln.
Als Betreiber einer Photovoltaik Anlage, welche ertragsteuerlich geltend gemacht werden soll, mit einer Leistung von über 10 Kilowatt installierter, also nicht gekappter, Leistung ist man immer noch Pflichtmitglied in der IHK!
Damit einhergehend ist man grundsätzlich auch beitragspflichtig in der IHK.
Einzige Ausnahme ist nur, wenn der Gewerbeertrag 5.200 Euro im Jahr nicht überschreitet, § 3 Abs. 3 S. 3 IHKG.
Diesen sollte man zwar I.d. R. nicht überschreiten, allerdings ist man trotzdem Mitglied der IHK.