P
pkiensch
Bestimmt. Über manche Details wird man sicherlich erst nach dem ein oder anderen Gerichtsurteil mehr sagen können. Das Gesetz will jedoch eben solche Investitionen erleichtern.Dieses Thema ist echt ein Streitpunkt sehe ich.
Könnte großen Streit in die Eigentümergemeinschaft bringen....
Neben den von @nordanney genannten Methoden gibt es auch noch die Möglichkeit sich im Rahmen des §22 Abs. 5 WEG ("Die Wohnungseigentümer können eine abweichende Verteilung der Kosten und Nutzungen beschließen. Durch einen solchen Beschluss dürfen einem Wohnungseigentümer, der nach den vorstehenden Absätzen Kosten nicht zu tragen hat, keine Kosten auferlegt werden.") auf eine Methode die Anlage (finanziell) sinnvoll und "gerecht" zu betreiben zu einigen.Das finde ich eine interessante Fragestellung. Wie läuft das im Haus mit 4 Parteien, mal angenommen die Photovoltaik käme Zustande?