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ed55
Vor kurzem habe ich ein kleines Gewerbeobjekt erworben, das Grundstück reicht hinten noch etwa 3x6 m weiter.
Der Vorbesitzer hat diese Fläche nicht genutzt, dort war Bauschutt abgelegt und Grünzeug gewachsen. Das habe ich nun entsorgt und würde die Fläche gern zum Parken nutzen; die Zufahrt geht über das Nachbargrundstück. Mit denen habe ich schon gesprochen und man könnte sich wohl über die Durchfahrterlaubnis einigen.
Allerdings meinte ein Nachbar, um ein Fahrzeug abstellen zu dürfen, müsste eine Genehmigung vom Katasteramt vorliegen, weil eine Feuerwehr Bewegungszone zu beachten sei.
Gibt es solche Bestimmungen? Bisher war die Fläche ja auch nicht (für die Feuerwehr) befahrbar, also wo ist das Problem, wenn ich meinen Wagen dort abstelle.
Der Vorbesitzer hat diese Fläche nicht genutzt, dort war Bauschutt abgelegt und Grünzeug gewachsen. Das habe ich nun entsorgt und würde die Fläche gern zum Parken nutzen; die Zufahrt geht über das Nachbargrundstück. Mit denen habe ich schon gesprochen und man könnte sich wohl über die Durchfahrterlaubnis einigen.
Allerdings meinte ein Nachbar, um ein Fahrzeug abstellen zu dürfen, müsste eine Genehmigung vom Katasteramt vorliegen, weil eine Feuerwehr Bewegungszone zu beachten sei.
Gibt es solche Bestimmungen? Bisher war die Fläche ja auch nicht (für die Feuerwehr) befahrbar, also wo ist das Problem, wenn ich meinen Wagen dort abstelle.