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saschix
Hallo Bauexperte,Ein Blick in die Landesbauordnung BW hätte genügt ...
§ 2 Begriffe:
2. oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,3 m über weniger als drei Viertel
der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses vorhanden ist.
dann habe ich dich falsch verstanden, mir ging es um eine Quelle für die bundesweit angenommene Lösung.
Die von dir zitierte Landesbauordnung ist mir bekannt, die Landesbauordnung 1964 hat hier aber wohl eine andere Regelung. Zudem sind ja 75% Grundfläche und 75% bei >= 2,3m etwas anderes. Bei 75% Grundfläche hätte ja annähernd jedes Haus zwei Vollgeschosse
Grüße
Sascha