Das Problem ibs. bei verändertem Gelände ist in der Regel die Höhenbegrenzung der Garage an der Grenze auf 3,00 m im Mittel (in manchen Landesbauordnung auch Ansichtsflächenmaximae) in Bezug auf die ursprüngliche Geländehöhe. Wenn dann noch Höhe dafür "verbraucht" wird, die Garage nicht zum Retentionsbecken zu machen - und eine Dachbegrünung "aufträgt" ! - wird es knapp. Worst Case ;-) muß man das Tor von Hand fahren, um die Bauhöhe eines Antriebes nicht auch noch berücksichtigen zu müssen.
Ich glaube, ich würde versuchen, die Dachbegrünung bei der Höhenangabe raus zu lassen und nur die Betondecke angeben. Dann oben drauf ein paar Blümchen mit Erde andeuten und einfach einreichen. Wenn die wegen 20cm ablehnen, kann man sich ja nochmal doof stellen, behaupten, das wusste man nicht und eine Ausnahme beantragen. Ansonsten anderes Tor...
Sie habe schon mit dem Maximum geplant. Die Betondecke könnte noch durch eine Holzbalkendecke ersetzt werden. Dies würde allerdings nur ein paar wenige cm bringen.