Wenn ihr das alles konform mit den KFW-Bedingungen machen wollt, müsst ihr aber die Zugangssituation ändern.
Im Merkblatt bzgl. KFW 153 steht folgendes:
"Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC)."
Wenn ich mir euren Grundriss ansehe, wollt ihr über die Türe im OG eine Verbindung zur Hauptwohneinheit schaffen. Von der Zugangssituation im EG (Eigene Haustüre erst später schaffen) will ich gar nicht reden.
Ich hab da mit unserem Architekten gesprochen und da gibts schon so kniffe, dass man das hinbekommt.
Allerdings muss man sich auch mal vor Augen halten, welche Kosten einem dadurch überhaupt erst entstehen.
In den meisten Fällen fressen die benötigten Maßnahmen für eine 2. Wohneinheit locker die finanziellen Mittel auf, welche man durch den 2. Förderkredit an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung hat.
Allein die 2. Treppe verschlingt ja mindestens nen mittleren 4 Stelligen Betrag, welche ohne Einliegerwohnung einfach nicht benötigt wird.
Ich an eurer Stelle würde mir das nochmal überlegen, Vor allem aber würde ich die 2. Treppe IM Gebäude vermeiden.
Einfach im OG bem zukünftigen Eingang ein Fenster machen, welches später mal durch ne Haustüre + Außentreppe ergänzt werden kann.