Planung Einliegerwohnung - was beachten?

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allstar83

Hallo zusammen,

wir sind immer noch etwas am Haus "planen" und denken momentan im DG über eine Einliegerwohnung (ca. 50qm) nach.
Bei uns soll die Einliegerwohnung im Dachgeschoss sein und separat mit einer Außentreppe erreichbar sein.
Sachen wie Sanitäranschlüsse im DG mit EG abgleichen etc. kommen mir schon in den Sinn aber es gibt bestimmt noch viel anderes zu beachen (Zuleitungen, Stromkreise, Förderungen, Lautstärke etc.)t

Wäre super wenn hier jemand Erfahrungswerte über Besonderheiten in der Planung bzw. auch später beim Wohnen mit einer Einliegerwohnung schreiben könnte.

Vielen Dank
 
tomtom79

tomtom79

Wenn Kontrollierte-Wohnraumlüftung geplant dann muss sie getrennt regulierbar sein.

Zusätzlicher Warmenmengenzähler für die Heizung.

Wasser und Strom Zähler.

Und achte auf den Schallschutz mich würden fremde nerven die ich trampeln höre.

Raumhöhe beachten mindesten 2.4m

Ein 2 KfW Kredit ist möglich.

Beim der Steuer kannst die Wohnung angeben, wir haben da damals 100k angegeben das waren 50k KfW und 50k extra Kredit. Zusätzlich noch alles wie Außenanlage, davon aber nur Anteil und deine Arbeit als Hausmeister.

Die Küche haben wir gekauft und schreiben sie ab, da hat sich aber was dieses Jahr geändert.

So das fällt mir auf die schnelle ein am besten gehst zum Steuerberater.
 
Pinky0301

Pinky0301

Seid ihr euch da sicher? Man baut ja meistens ein Haus, um seine Ruhe zu haben. Euch trampelt dann einer auf den Köpfen rum und schaut euch aus seiner Wohnung beim Sonnenbaden etc zu... Wäre nicht meins.
 
K

Katdreas

Parkplatz, die Regelung ist hier unterschiedlich. Bei uns muss bis 50qm ein Stellplatz und über 50qm 2 Stellplätze
 
A

allstar83

Seid ihr euch da sicher? Man baut ja meistens ein Haus, um seine Ruhe zu haben. Euch trampelt dann einer auf den Köpfen rum und schaut euch aus seiner Wohnung beim Sonnenbaden etc zu... Wäre nicht meins.
Momentan noch Überlegungen. Jedoch wären bei uns die Räume eh schon da (Stichwort KFW 55 für 2. Wohneinheit). Die Einliegerwohnung wäre räumlich und von Sicht her auf anderer Seite des Hauptgartens sollten wir vermieten wollen. Auch der Eingang wäre separat.
 
Zuletzt aktualisiert 21.05.2024
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