Planung Terrasse und Überdachung

4,00 Stern(e) 13 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 5 der Diskussion zum Thema: Planung Terrasse und Überdachung
>> Zum 1. Beitrag <<

S

-SCEPS-

Wir haben uns nun lange mit dem Thema beschäftigt und uns auf eine Tiefe von 4 Meter geeinigt und dachten, so lang die Überdachung unter 30 m² bleibt, wäre genehmigungstechnisch alles gut. Nun haben wir durch Zufall erfahren, dass die Tiefe und das Baufenster hierbei auch eine Rolle spielen.

Unser Baufenster ist 12 Meter und unser Haus wird 10,65 Meter tief werden.
Heißt dies, das eine mit dem Haus verbundene Überdachung nur 1,35 Meter tief sein dürfte?
 
Y

ypg

Gute Frage!
Ich denke mal laut: mal muss die Terrasse im Baufenster liegen, oft/ meistens darf sie auch woanders auf dem Grundstück liegen. Da Gartenhäuser auch außerhalb liegen dürfen, liegt es nahe, dass auch die Überdachung rausragen darf, sofern im Bebauungsplan konkret nichts anderes steht.
In einigen Bundesländern braucht es bei einer Überdachung ü3 Meter eine Baugenehmigung, bei anderen Bundesländern gilt die Fläche.
Was sagt denn @Escroda, unser Joker dazu?
 
E

Escroda

Nun haben wir durch Zufall erfahren, dass die Tiefe und das Baufenster hierbei auch eine Rolle spielen.
Überraschung?
11. Mai 2019:
Und wo müssen bei Euch die Terrassen liegen? Innerhalb des Baufensters oder dürfen sie auch drüber?
12. Mai 2019:
Hierzu habe ich keine Vorgabe gefunden.
Daher gehe ich davon aus, dass die auch außerhalb des Baufensters sein darf.
War glaube ich genug Zeit, verbindliche Informationen einzuholen.
Was sagt denn @Escroda, unser Joker dazu?
Essay vom 21.01.2019:
Wie gesagt, Terrassen sind ein umstrittenes Thema, was an der Historie der baurechtlichen Bedeutung liegt. Früher waren es planungs- und baurechtlich unbedeutende Nebenanlagen, die von niemandem beachtet wurden. Dann brachte die Baunutzungsverordnung 1990 die Bodenversiegelungen ins Spiel und die Terrasse erlangte planungsrechtliche Bedeutung, zunächst nur Grundflächenzahl-bezogen. Dann wanderte sie durch Gerichtsurteile von der Grundflächenzahl II in die Grundflächenzahl I, weil jemand auf die Idee kam, dass sie zur Hauptanlage gehört. Und damit musste sie plötzlich auch innerhalb der überbaubaren Fläche liegen, was aber selbst die Stadtplaner bei der Aufstellung der Bebauungspläne nicht berücksichtigten. Im Bauordnungsrecht ist sie immer noch unbedeutend, z.B. Bauordnung NRW 2018, §62 15.
e) andere unbedeutende Anlagen oder unbedeutende Teile von Anlagen wie Hauseingangsüberdachungen, Markisen, Rollläden, Terrassen, ...

Und so kommt es, dass jeder die Terrasse anders sieht. Juristisch muss sie ins Baufenster, wenn es keine ausdrücklich anderslautende Regelung im Bebauungsplan gibt. Wer also an einen strengen Baukontrolleur gerät, dem droht Rückbau. Mir ist aber aus der Praxis kein solcher Fall bekannt.
Heißt dies, das eine mit dem Haus verbundene Überdachung nur 1,35 Meter tief sein dürfte?
Wenn dein Bebauungsplan keine Festsetzungen zu Terrassen enthält, so müssen sie im Baufenster liegen. Überdachungen selbstverständlich auch, wobei diese auch noch Abstandsflächen auslösen.

Habt Ihr schon den Bauantrag für das Wohnhaus gestellt? Oder strebt Ihr die Genehmigungsfreistellung nach §63 Bauordnung NRW an?
 
S

-SCEPS-

War glaube ich genug Zeit, verbindliche Informationen einzuholen.
Ehrlicherweise hatte ich beim Baufenster nie die Terrasse im Blick. Das die zur Grundflächenzahl dazugehört hatte ich mal wo gelesen.
Anderseits haben wir auch ein Bauunternehmen, welches die Bauordnung kennen sollte.

Bei einem Baufenster von 8,70 x 12,00 Meter dürfte es doch fast unmöglich sein so klein zu bauen, dass hinter dem Haus noch Platz für eine ausreichend große Terrasse ist.

Habt Ihr schon den Bauantrag für das Wohnhaus gestellt? Oder strebt Ihr die Genehmigungsfreistellung nach §63 Bauordnung NRW an?
Den Bauantrag werden wir in den kommenden Wochen stellen.
Hier hatten wir erst die Idee die Überdachung außen vor zu lassen und die erst später zu beantragen. Letztendlich wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, ob wir diese über die komplette Breite machen oder "nur" 7,30-7,50 Meter breit.
Da die Garage aber so weit durch geschoben werden soll, wie tief die Terrasse plus Überdachung werden soll, macht es eigentlich nur Sinn die Überdachung direkt mit in den Bauantrag aufzunehmen. Bringt ja nichts, wenn wir die Garage 4 Meter durchschieben und am Ende dürfen wir nur 3-3,50 Meter überdachen.
 
E

Escroda

Ehrlicherweise hatte ich beim Baufenster nie die Terrasse im Blick.
Yvonne schon und sie hat dein Augenmerk darauf richten wollen; aber offensichtlich hast Du die Augen verschlossen.
Bei einem Baufenster von 8,70 x 12,00 Meter dürfte es doch fast unmöglich sein so klein zu bauen, dass hinter dem Haus noch Platz für eine ausreichend große Terrasse ist.
Niemand verlangt von Dir die Errichtung einer Terrasse. Es soll Leute geben, die halten es für unmöglich in deinem Baufenster ein bewohnbares Haus unterzubringen.
Besorge Dir die Begründung zum Bebauungsplan und versuche zu verstehen, was die Stadtplaner wollten. Wenn Terrassen weder in den textlichen Festsetzungen noch in der Begründung vorkommen, hatten die Experten die aktuelle Rechtslage nicht im Sinn und niemanden wird die Terrasse stören, wenn Du es nicht übertreibst.
Mein Rat: Terrasse im Bauantrag weglassen und nach Bauabnahme genehmigungsfrei errichten. Bei der Überdachung auf die Grenzen der Genehmigungsfreiheit von 30m² und 4,5m Tiefe achten und die Abstandsflächen nicht vergessen.
 
KingSong

KingSong

Was ich beim durchlesen des Threads hier nicht ganz verstehe ist, das wirklich viele schreiben sie würden die Terrassenüberdachung (z.B. mit Innenmarkise und 3 senkrecht Markisen) nur aus Sonnenschutz Gründen bauen. Echt jetzt? Eine Terrassenüberdachung weil man kein Bock auf Sonnenschirme hat? Warum pflanzt Ihr keine Bäume?!? Für das Geld was eine gute Überdachung kostet, da kaufe ich mir lieber schön ausgekronte Bäume mit stattlicher Höhe. Die machen dann auch den besten Schatten.
Mein Nachbar hat auch so eine Terrassenüberdachung mit Innenmarkise und 3 senkrechten, Fazit: da kann ich auch gleich drinnen sitzenbleiben wenn oben und an den Seiten alles zu ist....lol
Ansonsten halte ich es wie @ypg wir sehen gerne den Himmel und hören den Wind in den Schatten bringenden Bäumen, außer auf der Lounge-Terrasse, dort sitzt es sich gemütlich unter einer modernen Holzpergola die komplett mit Blauregen bewachsen ist.....ok noch nicht ganz, aber der Blauregen gibt sein bestes
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
Im Forum Dach gibt es 786 Themen mit insgesamt 6598 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Planung Terrasse und Überdachung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Garage doch höher als im Bauantrag 28
2Gartenhaus bauen...Bauantrag notwendig?? Umwege? 17
3Angebot Baukosten gerechtfertigt - gemauerte Garage 9x6 m 14
4Vereinigungsbaulast für den Bau einer Garage 10
5Hanghaus 235 qm mit Garage im Keller auf 3600 qm Grundstück 15
6Position Garage auf Grundstück, Vorgabe im Bebauungsplan 22
7Garage an Hammergrundstück: Wenden so möglich? 17
8Garage des Nachbarn ragt 12 cm auf unser Grundstück 22
9Bauantrag wegen Parkplätzen nicht genehmigt. Was kann passieren? 30
10Gebührenbescheid zum Bauantrag 57
11Anschluss Wallbox in der Garage 23
12Strom vom Haus in die Garage legen 11
13Einfamilienhaus Schlüsselfertig und Garage in Eigenleistung 18
14Schwingtor oder Sektionaltor für Garage? Empfehlungen? 24
15Grundriss 140 m2 Einfamilienhaus mit Garage - Hausausrichtung ok? 18
16Grenzbebauung durch Garage so rechtens? 53
17Haus und Garage, Carport Platzierung auf Hinterliegergrundstück 12
18Bebauungsplan: Garage auf Grenze außerhalb Baufenster 53
19Holzdecke und Teilisolierung für Keller mit Garage 15

Oben