T
TeChrJu
Liebe Forumsmitglieder,
mein Mann und ich bauen zur Zeit mit einem Bauträger ein Einfamilienhaus in Niedersachsen. Der Bau ist gut vorangeschritten, bald steht der Einzug an und damit dann auch das Stellen einer Fertiggarage, die nicht über den Bauträger läuft.
Die Garage haben wir vor der Bauantragstellung als Fertigteilgarage gekauft. Planungsunterlagen haben wir direkt an den Bauträger, genauer gesagt an die Architektin des Bauträgers weitergeleitet, damit die Garage a) mit beantragt werden kann und die Planung die Garage b) auch berücksichtigt.
Das Problem: Ein Fallrohr läuft "durch" die Garage, es muss umgelegt werden. Die Planungsunterlagen der Garage enthalten diesen Fehler nicht. Der Fehler hat sich in der Bauanzeige eingeschlichen. Wir und auch die Architektin vom GU haben dies nicht bemerkt. Es ist uns erst jetzt aufgefallen.
Der Bauträger ist nun der Meinung, dass wir die Ausführungspläne unterzeichnet haben und wir damit das Umlegen des Entwässerungsrohres bezahlen müssen. Der Fehler hätte uns auffallen müssen.
Das sehen wir anders, da hier ein Planungsfehler seitens des Bauträgers vorliegt. Wir haben alle Unterlagen vor der Bauanzeige zur Verfügung gestellt, die Entwässerung wurde aufgrund der korrekten Unterlagen aber falsch erstellt.
Könnt ihr uns eine Einschätzung geben, ob wir das so korrekt sehen oder ob der Bauträger mit der Aussage "Sie haben unterschrieben, damit sind Sie und nicht wir zuständig/haftbar." eurer Meinung nach Recht hat? Es ist mir klar, dass dies keine juristische Beratung ist, es geht mir nur um ein kleines Meinungsbild. Im Internet habe ich ansonsten wenig gefunden, was zu unserem Fall passt...
Danke und viele Grüße
Tita
mein Mann und ich bauen zur Zeit mit einem Bauträger ein Einfamilienhaus in Niedersachsen. Der Bau ist gut vorangeschritten, bald steht der Einzug an und damit dann auch das Stellen einer Fertiggarage, die nicht über den Bauträger läuft.
Die Garage haben wir vor der Bauantragstellung als Fertigteilgarage gekauft. Planungsunterlagen haben wir direkt an den Bauträger, genauer gesagt an die Architektin des Bauträgers weitergeleitet, damit die Garage a) mit beantragt werden kann und die Planung die Garage b) auch berücksichtigt.
Das Problem: Ein Fallrohr läuft "durch" die Garage, es muss umgelegt werden. Die Planungsunterlagen der Garage enthalten diesen Fehler nicht. Der Fehler hat sich in der Bauanzeige eingeschlichen. Wir und auch die Architektin vom GU haben dies nicht bemerkt. Es ist uns erst jetzt aufgefallen.
Der Bauträger ist nun der Meinung, dass wir die Ausführungspläne unterzeichnet haben und wir damit das Umlegen des Entwässerungsrohres bezahlen müssen. Der Fehler hätte uns auffallen müssen.
Das sehen wir anders, da hier ein Planungsfehler seitens des Bauträgers vorliegt. Wir haben alle Unterlagen vor der Bauanzeige zur Verfügung gestellt, die Entwässerung wurde aufgrund der korrekten Unterlagen aber falsch erstellt.
Könnt ihr uns eine Einschätzung geben, ob wir das so korrekt sehen oder ob der Bauträger mit der Aussage "Sie haben unterschrieben, damit sind Sie und nicht wir zuständig/haftbar." eurer Meinung nach Recht hat? Es ist mir klar, dass dies keine juristische Beratung ist, es geht mir nur um ein kleines Meinungsbild. Im Internet habe ich ansonsten wenig gefunden, was zu unserem Fall passt...
Danke und viele Grüße
Tita