Planungsfehler Entwässerung Garage - Haften tatsächlich wir?

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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Nordlys

Nordlys

Tut mir leid, aber wer unterschreibt sagt ok, und zahlt dann auch....doof, ist aber so. Alles andere wäre Kulanz.
 
M

Mottenhausen

Tut mir leid, aber wer unterschreibt sagt ok, und zahlt dann auch....doof, ist aber so. Alles andere wäre Kulanz.
genau das stimmt nicht, da ein fachfremder Bauherr eben nicht die Kontrollinstanz für einen ganzen Reigen aus Bau-Fachleuten sein kann! Vermesser, Planer, Zeichner, Architekt, Statiker, Vorlageberechtigter, ... haben den Auftrag mit ihrem gebündeltem Fachwissen ein funktionierendes Haus zu planen.

Die Unterschrift auf den Plänen dient nur dazu, dass hinterher keine Diskussion im Sinne von "ich hatte mir die Küche größer vorgestellt" oder "ich hätte gern einen Balkon am Schlafzimmer gehabt" auftritt. Was du sagst Nordlys, würde ja dazuführen: man könnte dem unwissenden Bauherren technisch unmöglich baubaren Müll vorlegen, er unterschreibt, da er Nichtmal den Plan richtig lesen kann, und haftet am Ende dafür.

Würde da hartneckig bleiben und darauf bestehen, dass man als Bauherr nicht vom Fach ist und in einer so umfangreichen Zeichnung garantiert nicht die Verziehung von Fallrohren nachvollziehen und beanstanden könnte. Man ist doch rein rechtlich auch gar nicht dazu befähigt, dem Architekten vorzuschreiben, wie er die Wasserrohre verziehen soll. Dann bräuchte man ja keine Fachleute mehr. Ob es insgesamt aber doch sinnvoll ist, bei der eher geringen zu erwartenden Summe sich gütlich zu einigen sei dahingestellt!
 
Musketier

Musketier

Nur mal als allgemeine Gegenfrage, wer bezahlt eigentlich den Architekten für das Hinzufügen der Garage zu dem Bauantrag fürs Haus? Kann ich den GU haftbar machen, für eine Leistung, die er nur kulanterweise mit übernommen hat?
 
11ant

11ant

Verstehe ich recht: die Garage wird nicht wie geplant aufgestellt werden können, weil in ihrer Stellfläche ein entgegen der Absprache nicht umgeplantes (und nun auch an der Stelle als gäbe es keine Garage gebautes) Fallrohr im Weg steht; der Anschluss der Entwässerung an den Kanal ist nicht der Streitpunkt, sondern nur die Kosten für das Verschwenken des Fallrohres um die Grundfläche der Garage herum ?

Mit Bauträgerbindung ist der GU hier wohl als Bauträger tätig gewesen. Garagen am GU vorbei "auf eigene Rechnung" zu bestellen, ist schon eine beliebte Komplikationsgelegenheit - am Bauträger vorbei erst recht.

Wenn Ihr sonst zufrieden seid - was ich ´mal als soweit man es bis jetzt erkennen kann Mängelfreiheit lese - der Kanalanschluss nicht betroffen ist und es nur um die Kosten für den Mehraufwand des Spenglers geht, dann verbucht das unter Lehrgeld und lebt damit, daß die Garage privat gekauft doch nicht so viel billiger war als über den Bauträger.

Da haben andere Bauherren in ähnlichen Konstellationen ganz andere Probleme: nämlich beim Aufstellen der Garage, wenn der Dachüberstand des Hauses dem Kran schon im Weg steht - wenn Ihr dieses Problem nicht habt, dann war bereits mehr Glück als Verstand im Spiel, würde ich sagen, und der Rest sind dann Peanuts.
 
E

Escroda

Dann bräuchte man ja keine Fachleute mehr.
Ich gäbe Dir vollkommen Recht, wenn der GU denn auch G gewesen wäre. Der Eröffnungsbeitrag enthält aber eine ganze Reihe von begrifflichen Unsauberkeiten, die durchaus Zweifel an der Verantwortung zulassen.
GU vs. Bauträger
beantragt vs. Bauanzeige
"Planungsunterlagen der Garage" vs. "und die Planung die Garage b) auch berücksichtigt"
"Der Fehler hat sich in der Bauanzeige eingeschlichen" vs. "dass wir die Ausführungspläne unterzeichnet haben"
Mir ist jedenfalls nicht klar, wer für die Planung der Garage verantwortlich ist, zumal Garagen in NI verfahrensfrei sind.
Wir sind "eigentlich" zufrieden mit dem Unternehmen
Dann lass' es auf sich beruhen. Du hast es angesprochen, der GU fühlt sich nicht verantwortlich. Er wird es aussitzen, und eventuell verärgert die eine oder andere Tätigkeit noch verzögern.
 
T

TeChrJu

Nochmal ein herzliches Dankeschön für eure Antworten.
Ich wollte mich nicht unklar ausdrücken, mir ist wohl der Unterschied zwischen einem Bauträger und einem Generalunternehmer nicht klar.

Die Garage kommt von extern, richtig.

Für mich (wie ihr merkt, Laie) ist eine extern gekaufte Garage mit einer Küche/einer Terrasse/eben einer Eigenleistung vergleichbar. In der Planung müssen ja auch Details berücksichtigt werden, die den Bauträger/Generalunternehmer nicht unmittelbar betreffen (z.B. Entlüftung einer Küche, Kamin oder Vergleichbares).

Wenn aber unsere Unterschrift von der Haftung entbindet, dann ist es so. Wir sind dann froh, dass es nur das Fallrohr betrifft und sonst alles gut gelaufen ist.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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