O Otus11 21 Februar 2017 Teilen #7 "Zunächst ruhen lassen" (wie lange?) ist nicht gleichbedeutend mit "Verlängerung der Widerrufsfrist bis zum 31. 03." Dies gilt sowohl für den Tatbestand als auch für die Rechtsfolgen.
"Zunächst ruhen lassen" (wie lange?) ist nicht gleichbedeutend mit "Verlängerung der Widerrufsfrist bis zum 31. 03." Dies gilt sowohl für den Tatbestand als auch für die Rechtsfolgen.