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SebastianH.
Ich denke das kommt am Ende auf das Gleiche hinausDu meinst wohl einen Spritzschutzstreifen (?)
Ich denke das kommt am Ende auf das Gleiche hinausDu meinst wohl einen Spritzschutzstreifen (?)
Oh Gott, das sind zwei völlig verschiedene DingeIch denke das kommt am Ende auf das Gleiche hinaus
Dann erklär es mal bitte.Oh Gott, das sind zwei völlig verschiedene Dinge
Wenn die Garage nicht genau auf der Grenze steht löst sie doch eine Abstandsfläche aus oder nicht ?
In manchen Bundesländern muss man entweder auf die Grenze oder einen Mindestabstand einhalten, z.B. 1m in HE und NI, in BW 0,5m, in anderen ist der Abstand beliebig, wie beim TE (ST) oder bei mir (NRW). Ich finde den einen Meter aber sinnvoll.
So ist es in ST, jedenfalls wenn sie nicht höher als 3m und nicht länger als 9m ist.Meines Wissens gilt das für Garagen eben nicht.