Platzierung auf dem Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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B

Brauny32

Du antwortest nicht auf Rueckfragen. Das sollte man als Fragender ernst nehmen.


Ich mag die Sonne im Haus. Also Sueden. Daher auch meine Kommentare. Was sagt denn nun der Bebauungsplan?
Ich denke nicht, das ich auf eine Frage nicht geantwortet habe und wenn ja, tut mir es leid. Am Anfang habe ich Probleme gehabt, wie man hier mit der Webseite überhaupt umgehen soll.... Wollte mein Beitrag zum Beispiel anpassen, neue Dokumente hinzufügen, auf dem Handy habe ich es nicht gefunden.... Aber gut.

Ich glaube auch, dass ich die Sonne im Haus mag. Deswegen L Grundriss und Wohnenbereich im Süden/Westen.... Dadurch ist aber die Terrasse halt im Schatten, Westen/Norden. Ich habe überlegt weiter im Garten einen Platz zu machen mit Sonnenliege/Sitzfläche, bin mir aber nicht sicher ob man es dann tatsächlich nutzt.
 
Y

ypg

hm.... Zu klein, warum? Ich meine, zu klein wofür? Ich habe gestern draußen die Garten Fläche gemessen, 11x18 Meter, ich finde es kein aber fein.
Ich weiß jetzt nicht, was Du gemessen hast...

Die Grundflächenzahl ist 0,4, Grundstück 483 qm
Damit lässt sich ja schon was anfangen:
Knapp 190 darf man bebauen... Grundsätzlich für Terrasse und Haus inkl. Überstand. Von einer 50%-Überschreitung/2.Grundflächenzahl gehe ich bei einer 0,4 mal nicht aus, also muss die Grundflächenzahl auch für die Nebengebäude und Auffahrt/Wege herhalten.
Aber auch ohne der vorgeschriebenen Grundflächenzahl sind u500 nur einem (kleinen) Familienbungalow ungefähr so gleichzusetzen wie ein korpulenter Masse-Mann, der sich in Große L quetscht. Da kommt es schon in kürzester Zeit zu Platzmangel und Problemen... Lagerfläche für Gartengeräte und Fuhrpark Kinder, Spielbereich Kinder, Pkw, Distanz Nachbarschaft.
Ich würde auch damit rechnen, dass die Nachbarn an Höhe alles ausnutzen, weil es auf dieser Fläche das Vernünftigste ist. Wenn also bei Euch eine Firsthöhe von 7,80, 8,80 oder ähnlich erlaubt ist, dann gehen viele in die Stadtvillaversion - ein unvernünftiger und noch dazu teurerer Bungalow versinkt quasi zw den Nachbarn... ich würde das nicht für mich wollen.
Zu Deiner Frage: viel Möglichkeiten hast Du nicht, schließlich nimmt eine Auffahrt auch viel Fläche. Aus 18 Meter Breite ist jetzt auch nicht viel zu machen. Nicht falsch verstehen: griffiges Grundstück, bezahlbar, aber man muss jetzt auch nicht so tun, als wenn alle Wege offen stehen.
Versuche mal, aus dem Tunnelblick rauszukommen. Das soll kein Vorwurf, sondern ein Rat sein :)

Außerdem ist einiges hilfreich, wenn Du der Zeichnung aus #11 auch die Legende spendest. Da scheint ja doch etwas Erklärung nötig zu sein.
 
Y

ypg

Zu klein für einen Bungalow, noch dazu bei dieser Ausrichtung und Lage.
Garten im Norden, Auffahrt im Süden. Nachbarn rücken dem Haus im Osten und Westen auf die Pelle. Wie also etwas Tageslicht und Sonne ins Haus lassen, damit das Gemüt nicht in Depressionen verfällt bzw. die Bewohner etwas seelische Heiterkeit erfahren:
- viele Fenster im Süden oder Osten/Westen. Bei 3 Meter Abstand zur Grenze bzw 2 Meter zur Hecke bleibt es seitlich recht „dunkel“, da kommt also nicht so viel Sonne in die Räume.
- Möglichst viel energetisch verträgliche Außenwände für Fenster. Also Höhe mit nutzen, gerade für Kinderzimmer!!!
- Mehr Abstand zu den Nachbargrenzen, damit Tageslicht die Fenster erreicht.

Du planst quasi gegen jegliche „Regel“, die man beachten sollte, wenn das Grundstück nicht optimal ist.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Und warum haben Sie dann nach der leihenhaften Grundflächenzahl Zahl gefragt? ... Nicht böse gemeint
Um eventuell eine bessere Antwort geben zu koennen.

Das hat aber @ypg schon bestens erledigt. Es sind solche Angaben fuer eine Beurteilung wichtig, nicht nur die Grundflächenzahl, sondern auch Alles was laut Bebauungsplan zu beachten ist.

Wir fragen ja nicht aus langer Weile nach.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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