L
lucciano-s
Im Bebauungsplan steht bei uns folgendes:
Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit der Raumnutzungsart und Raumgrößen im bauaufsichtlichen Verfahren nachzuweisen.
Von dieser Festsetzung kann aber ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im bauaufsichtlichen Verfahren der Nachweis erbracht wird, dass im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche an der Fassade vorliegen.
Heißt wohl dass ich eine Berechnung vermutlich benötige ?
Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit der Raumnutzungsart und Raumgrößen im bauaufsichtlichen Verfahren nachzuweisen.
Von dieser Festsetzung kann aber ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im bauaufsichtlichen Verfahren der Nachweis erbracht wird, dass im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche an der Fassade vorliegen.
Heißt wohl dass ich eine Berechnung vermutlich benötige ?