Positionierung Gebäude auf Grundstück

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A

Alexander_

Hallo zusammen,
ich möchte das Thema einmal nutzen, da meine Frage in eine ähnliche Richtung geht. In unserem Bebauungsplan sind in der Lagezeichnung Haus- und Garagenposition grob angedeutet. Für eine bessere Süd/West-Ausrichtung würden wir die Garage gern nicht links vom Haus, sondern rechts vom Haus platzieren. Gern würden wir vor Beauftragung einer Hausbaufirma wissen, ob dies möglich ist. Im Textteil des B-Plans sind keine Vorgaben dazu gemacht. Vielleicht gibt es im Forum schon Erfahrung mit solchen Änderungen/Abweichungen zum Bebauungsplan.


B-Plan.png
 
Y

ypg

Du hast ja ein anderes Grundstück als das des @Romeostar . Insofern lohnt sich für Dich ein neuer Themenstrang, denn jetzt würde Romeostar ständig Hinweise auf neue Antworten in seinem Thema bekommen.
Wenn Du also ein neues Thema aufmachst für explizit Deiner Frage, so stell doch auch die Informationen des Plangebietes ein, zusätzlich die Erklärung der Linien und die Info, an welche Planstrasse Euer Grundstück erschlossen wird. Es geht wohl um Grundstück 78?
 
11ant

11ant

In unserem Bebauungsplan sind in der Lagezeichnung Haus- und Garagenposition grob angedeutet. Für eine bessere Süd/West-Ausrichtung würden wir die Garage gern nicht links vom Haus, sondern rechts vom Haus platzieren.
Gerne beantworte ich Deine Frage, der Anregung von Yvonne ...
Du hast ja ein anderes Grundstück als das des @Romeostar . Insofern lohnt sich für Dich ein neuer Themenstrang,
... folgend in Deinem eigenen Thread. Bis dort !
 
X

xMisterDx

Ich sehe einen durchgehenden Grünstreifen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass deine Grundstückszufahrt, inkl. dem abgesenktem Bordstein, fest vorgegeben ist.
Abgesehen davon ist es, so wie es mitbekommen habe bisher, in der Regel nicht erlaubt Garagen an die Grundstücksgrenze bzw. direkt an die Straße zu setzen.
Du musst die Garage so platzieren, dass davor(!) noch ein Stellplatz auf deinem Grund und Boden vorhanden ist.

Das kommt wohl aus der Erfahrung, dass man sein Auto eben doch oft vor der Garage abstellt und nicht reinfährt.

Gilt daher auch nicht für Carports, die darf man wohl direkt an die Straße stellen. Es sei denn, Landesbauordnung oder Bebauungsplan sagen, dass auch Carports ausschließlich im Baufenster zu platzieren sind.
Man lese den Bebauungsplan aufmerksam durch. Sollte mit durchschnittlicher Auffassungsgabe in einer halben Stunde erledigt sein.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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