Hallo allerseits habe so einige frage zum Thema Erdung/Potenzialausgleich
wir bauen gerade unser Eigenheim und Ich bin selbst für Elektrik und Potenzialausgleich verantwortlich. Habe bereits die Erdung unter der Bodenplatte verlegt und die Bodenplatte soll diese Woche noch gegossen werden.
Gegen die DIN 18014 wird zwar oft genug verstoßen, aber deren Wortlaut ist eindeutig: Bei Neubauten ist der Einbau der Erdungsanlagen und die vorgeschrieben Messdokumentation nach NAV § 13 bei einem VNB konzessionierten Eektrofachkräften vorbehalten.
Einmal Elektriker immer Elektriker ist schon lange nicht mehr. Bei dem Fragenbedarf fehlt erkennbar die erforderliche Mindestqualifikation und darüber hinaus vermutlich auch das Messeqeuipment um die Erdungs- und Übergangswiderstände zu messen.
Wie und wo verbinde ich die Erdung mit dem Potenzialausgleich am schönsten. Will gerne an allen 4 Hausecken verbinden als Sicherheit für später wenn mal Blitzschutz kommen sollte.
Wir wollen aber nicht in jeder Gebäudeecke eine sichtbare Anschlussfahne von der erdung haben da es ein Wohnkeller ist.
DIN 18014 für Fundament-/Ringerder und die Blitzschutznormenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) stellen Mindestanforderungen und bieten keinen Bonus für optische Empfindlichkeiten:
- Ringerder aus NIRO, Werkstoffnummer 1.4571 oder gleichwertig (V4A), St/tZN ist seit 2007 nicht mehr zulässig
- Maschenweite des Ringerders Max. 20 x 20 m, mit Blitzschutzsystem Max. 10 x 10 m
- Bei Vollperimeterdämmung oder geschlossenen Wannen ist außer dem Ringerder ein Potenzialausgleichleiter aus 10 mm Runddraht oder Bandeisen mit 30 x 3,5 mm in St/Zn oder schwarz mit min. 5 cm Betondeckung wie ein Fundamenterder zu Verlegen und wie dieser alle 2 m mit der Bewehrung zu verschrauben oder zu verschweißen
- Der Ringerder muss an jeder Anschlussfahne bzw. mindestens je 20 m Gebäudeumfang mit diesem PA-Leiter verbunden sein
- Anschlussfahnen für eine Blitzschutzanlage oder als Erdungsanschluss für Dachantennen oder Photovoltaikanlagen können auch in betonierten Kellerwänden optisch verträglich eingelegt werden
- Mit Blitzschutzanlage oder erdungspflichtiger Dachantenne müssen die Verbinder und ggf. die Haupterdungsschiene nach Prüfnorm blitzstromtragfähig zertifiziert sein.
- Ab 3 Ableitungen genügt ein Zertifikat für Klasse N = 50 kA, für die Verbinder von Erdungsleitern (einschließlich der Haupterdungsschiene) für eine erdungspflichtige Dachantennen ist Klasse H = 100 kA gefordert
- Alle Arbeiten an Blitzschutzanlagen sind vom VDE oder VdB geprüften Blitzschutzfachkräften vorbehalten
Erdungsleiter von Antennen sind nicht ungefährlicher als Ableitungen von Blitzschutzanlagen und sollten unter Vermeidung gefährlicher Näherungen möglichst außen und nicht innen als Blitzableiter verlegt werden.