Leider haben wir noch kein passendes Grundstück und so schlug der Berater vor, dass wir uns den derzeitigen Preis für ein Jahr *sichern* könnten.
Was der Verräter - äh, Berater - meint, ist ein Bauvertrag mit "Grundstücksservice". Als Basis für die Bemessung der Vertragsstrafe bei Rücktritt eurerseits wird ein Beispielhaus aus deren Modellkatalog eingesetzt (aber leider nicht gleichsam auch zum Bebaubarkeitsmaßstab des zu findenden Grundstückes gemacht). "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" war in meiner Jugend ein Ableger des Formates "Aktenzeichen XY ... ungelöst". Heute bekommst Du die Masche hier im Forum erklärt, wenn Du "11ant Leerverkauf" in die Suche eingibst.