R
Rohlu
Hallo miteinander,
wie ist bitte die Vorschrift zur Berechnung des Primärenergie-Kennwerts bei Verwendung einer elektrischen Widerstandsheizung mit Kessel auszulegen?
Die Enev_2009 besagt im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr.23, ausgegeben zu Bonn am 30.April 2009:
" Anlage 1
2.1.1 ...Für elektrischen Strom ist ... als Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil der Wert 2,6 zu verwenden."
Warum steht dort "nicht erneuerbaren Anteil" und was ist mit dem erneuerbaren? Bedeutet das etwa, wenn man einen Ökostromanbieter hat, dass der Faktor gleich 0 ist?
Vielen Dank vorab!
wie ist bitte die Vorschrift zur Berechnung des Primärenergie-Kennwerts bei Verwendung einer elektrischen Widerstandsheizung mit Kessel auszulegen?
Die Enev_2009 besagt im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr.23, ausgegeben zu Bonn am 30.April 2009:
" Anlage 1
2.1.1 ...Für elektrischen Strom ist ... als Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil der Wert 2,6 zu verwenden."
Warum steht dort "nicht erneuerbaren Anteil" und was ist mit dem erneuerbaren? Bedeutet das etwa, wenn man einen Ökostromanbieter hat, dass der Faktor gleich 0 ist?
Vielen Dank vorab!