Hallo, Rollo!
Rechtlich wie finanziell ist das ungünstig für Euch. Ihr benötigt - wenn Euer Grundstück keine andere potenzielle Erschließungsmöglichkeit an eine öffentliche Straßenfläche hat - jeweils eine Baulast auf dem Straßengrundstück und zwar jeder Hinterlieger einzeln. Zusätzlich muss das etwaig per Grunddienstbarkeit privat abgesichert werden.
Ich vermute, dass es sich um einen Verkauf von privat handelt. Als Verkäufer hat man natürlich ein Interesse daran, für diese ~200m² auch die vollen 370€ zu erhalten, allerdings ist das logisch betrachtet falsch. Die Bodenrichtwertpreise resp. die Steigerung von Ackerland/Bauerwartungsland zu Bauland ergibt sich ja gerade aus der Tatsache, dass man Straßenflächen und Anschlüsse baut und diese Kosten sich dann in den erhöhten Bodenrichtwertpreisen der (insgesamt verringerten) Fläche für Bauland widerspiegeln.
Kurz gesagt, Ihr würdet doppelt zahlen.
Man kann eine solche Gemeinbedarfs-/Straßenfläche auch mit allen Rechten und Pflichten an die Stadt übergeben, damit die Fläche zum öffentlichen Straßenverkehr zählt. Das ersetzt ebenfalls die aufwändigere Konstruktion einer gemeinsam genutzten Privatstraße und spart natürlich die Unterhaltskosten. Die Kommunen zahlen dafür nach Fertigstellung idR den symbolischen Preis von 1€ ... für die komplette Straße, egal wie groß. Denn bezahlt ist die Straße durch die Einnahmen aus dem Verkauf des Baulands.
Genaueres kann man mit einem Katasterauszug sagen, Du kannst das gern hochladen, die konkrete Lagebezeichnung schwärzen/ausklammern und nur die Eigentümerverhältnisse in die entsprechenden Grundstücke eintragen, also welche Flächen privat/Bauland sind und wo die umliegenden öffentlichen Verkehrsflächen (alle!) liegen.
MfG
Dirk Grafe