Privatstraße = Bauland? Wer bezahlt welchen Anteil?

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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alter0029

Wir teilen uns die Zufahrt mit unseren Nachbarn, die hinter uns wohnen. Der Weg hat nicht einmal ein Zehntel des qm-Preises für das restliche Bauland gekostet. Erschließungskosten wurden halbiert.
 
A

Alex85

Ich würde zudem die rechtliche Grundlage erst einmal klären. Hier wurde ja oft schon "Eigentümergemeinschaft" geschrieben, was sich dahinter verbirgt, ist aber die Frage. Eine WEG vermutlich nicht, wobei dies mit (Wohn)Eigentümergemeinschaft wohl am ehesten gemeint ist. Vermutlich eher ein Miteigentum nach Bruchteilen nach Baugesetzbuch, aber das weiß nur der TE. Daraus ließen sich besser die Rechten und Pflichten an dem Konstrukt abschätzen.

Die genannten Summen ließen mich ganz schön schlucken. Lohnt sich das denn überhaupt noch dort zu bauen?
 
D

DG

Hallo, Rollo!

Rechtlich wie finanziell ist das ungünstig für Euch. Ihr benötigt - wenn Euer Grundstück keine andere potenzielle Erschließungsmöglichkeit an eine öffentliche Straßenfläche hat - jeweils eine Baulast auf dem Straßengrundstück und zwar jeder Hinterlieger einzeln. Zusätzlich muss das etwaig per Grunddienstbarkeit privat abgesichert werden.

Ich vermute, dass es sich um einen Verkauf von privat handelt. Als Verkäufer hat man natürlich ein Interesse daran, für diese ~200m² auch die vollen 370€ zu erhalten, allerdings ist das logisch betrachtet falsch. Die Bodenrichtwertpreise resp. die Steigerung von Ackerland/Bauerwartungsland zu Bauland ergibt sich ja gerade aus der Tatsache, dass man Straßenflächen und Anschlüsse baut und diese Kosten sich dann in den erhöhten Bodenrichtwertpreisen der (insgesamt verringerten) Fläche für Bauland widerspiegeln.

Kurz gesagt, Ihr würdet doppelt zahlen.

Man kann eine solche Gemeinbedarfs-/Straßenfläche auch mit allen Rechten und Pflichten an die Stadt übergeben, damit die Fläche zum öffentlichen Straßenverkehr zählt. Das ersetzt ebenfalls die aufwändigere Konstruktion einer gemeinsam genutzten Privatstraße und spart natürlich die Unterhaltskosten. Die Kommunen zahlen dafür nach Fertigstellung idR den symbolischen Preis von 1€ ... für die komplette Straße, egal wie groß. Denn bezahlt ist die Straße durch die Einnahmen aus dem Verkauf des Baulands.

Genaueres kann man mit einem Katasterauszug sagen, Du kannst das gern hochladen, die konkrete Lagebezeichnung schwärzen/ausklammern und nur die Eigentümerverhältnisse in die entsprechenden Grundstücke eintragen, also welche Flächen privat/Bauland sind und wo die umliegenden öffentlichen Verkehrsflächen (alle!) liegen.

MfG
Dirk Grafe
 
C

Caspar2020

1. Wir sollen das Grundstück unter der Straße als Bauland bezahlen (immerhin 370 EUR/qm) - ist das normal?
2. Wir müssen einen Hügel abtragen der auf der Zufahrt liegt (Bodengutachten liegt vor) - Kostenpunkt für Erschließung und Abtragung ca. 80.000 + MwSt und darauf noch einmal 75.000 für das Land. Das wären ca. 160.000 EUR allein für die Straße
Habt ihr das schon mit der Bank durchgesprochen. Eventuell macht diese euch einen "Strich" durch die Rechnung, weil die Kosten und der Preis für das Grundstück nicht komplett anerkannt wird, und es euren Beleihungsauslauf zersägt.

Die Kosten für diese Straße; wie lange ist diese. Und habt ihr ein oder mehrere Kostenvoranschläge? Wenn nur einen; teilweise gibt es große Unterschiede. Erschließung beinhaltet auch das legen aller versorgungs/Entsorgungsleitungen zu den 3 Häusern? Bis ans Haus? Oder nur bis zum jeweiligen Grundstücksgrenze?

Was heisst + MwSt?

Und was ist mit städtischen Erschließungskosten? Auch schon daran gedacht?
 
R

Rollo1512

@Bauexperte: Die Kosten sind laut Voranschlag leider so hoch:
1. Grundstück - wie gesagt Bauland a 370 EUR/qm ca 220
2. Ein erheblicher Erdhügel der abgetragen werden müsste - Hier liegt die Schätzung zwischen 12.000+24.000 inkl. Abtransport (abhängig von der exakten Bodenqualität- Hier haben wir zwar Bodengutachten, aber ich weiss nicht wer haftet wenn man in der Tiefe etwas anderes findet- wir wohnen im Ruhrgebiet)
3. Kanalbau sind 8.000 + 30.000 Strassenarbeiten
4.MwSt
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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