B
BinoBaby
Hallo zusammen,
Wir haben von der Gemeinde unseres Dorfes ein Grundstück gekauft und wollen noch dieses Jahr mit dem Bau eines Einfamilienhaus beginnen.
Ich habe zwar vor dem Kauf den Bebauungsplan rauf und runter studiert, aber es kam wie’s kommen mußte: Ein Detail habe ich übersehen und nun ist der Jammer groß.
Wir müssen auf dem Grundstück ein riesiges Sichtdreieck einhalten (Sichtdreiecke sind von jeglicher Bebauung und Bepflanzung über 80 cm Höhe freizuhalten)
Dieses Sichtdreieck beansprucht rund 150 qm unseres 680 qm großen Grundstücks.
Nun ist es so, dass zu der Zeit als der Bebauungsplan erstellt wurde (1996), dieses Sichtdreieck wohl schon Sinn gemacht haben mag. Die Straße, an der unser Grundstück liegt, war zu der Zeit eine Kreisstraße und es herrschte reger Verkehr.
Mittlerweile hat sich die Verkehrsführung jedoch im Jahr 2006 komplett geändert; es wurde eine Umgehung gebaut, die Straße an der unser Grundstück liegt wurde begradigt und ist auch keine Kreisstraße mehr.
Meine Frage:
- Gibt es irgendeine Grundlage, nach der sich die Größenberechnung eines Sichtdreiecks richten muß?
- Wer legt überhaupt fest, wo ein Sichtdreieck hinkommt?
- Habe ich eine Chance, irgendwo die “Streichung” dieses Sichtfensters aus dem Bebauungsplan zu verlangen?
- Wenn ja, wo?
Dieses blöde Dreieck beeinträchtigt die Nutzung des Grundstücks natürlich extrem. Wenn ich fast ein Viertel des Grundstücks nur 80 cm hoch bepflanzen darf, kann ich meine Terrassenmöbel ja gleich auf die Straße stellen :-(
Hat irgendjemand eine Idee, die mir weiterhelfen könnte?
Vielen Dank im Voraus von Karin
Wir haben von der Gemeinde unseres Dorfes ein Grundstück gekauft und wollen noch dieses Jahr mit dem Bau eines Einfamilienhaus beginnen.
Ich habe zwar vor dem Kauf den Bebauungsplan rauf und runter studiert, aber es kam wie’s kommen mußte: Ein Detail habe ich übersehen und nun ist der Jammer groß.
Wir müssen auf dem Grundstück ein riesiges Sichtdreieck einhalten (Sichtdreiecke sind von jeglicher Bebauung und Bepflanzung über 80 cm Höhe freizuhalten)
Dieses Sichtdreieck beansprucht rund 150 qm unseres 680 qm großen Grundstücks.
Nun ist es so, dass zu der Zeit als der Bebauungsplan erstellt wurde (1996), dieses Sichtdreieck wohl schon Sinn gemacht haben mag. Die Straße, an der unser Grundstück liegt, war zu der Zeit eine Kreisstraße und es herrschte reger Verkehr.
Mittlerweile hat sich die Verkehrsführung jedoch im Jahr 2006 komplett geändert; es wurde eine Umgehung gebaut, die Straße an der unser Grundstück liegt wurde begradigt und ist auch keine Kreisstraße mehr.
Meine Frage:
- Gibt es irgendeine Grundlage, nach der sich die Größenberechnung eines Sichtdreiecks richten muß?
- Wer legt überhaupt fest, wo ein Sichtdreieck hinkommt?
- Habe ich eine Chance, irgendwo die “Streichung” dieses Sichtfensters aus dem Bebauungsplan zu verlangen?
- Wenn ja, wo?
Dieses blöde Dreieck beeinträchtigt die Nutzung des Grundstücks natürlich extrem. Wenn ich fast ein Viertel des Grundstücks nur 80 cm hoch bepflanzen darf, kann ich meine Terrassenmöbel ja gleich auf die Straße stellen :-(
Hat irgendjemand eine Idee, die mir weiterhelfen könnte?
Vielen Dank im Voraus von Karin