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Richtig.Der Parkettleger sagt, das Formular muss zwingend den Anforderungen der DIN 18356 entsprechen.
Und darin steht doch, dass man bis zur maximalen Vorlauftemperatur aufheizen muss?
Maximal wäre vermutlich nicht einmal 40°C
Geschweige denn 50 oder gar 60°C