Prüfstatik Bescheinigung Standsicherheit 1 wird nicht erstellt

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E

exaveal

Hallo,

die Gesamtsituation versuche ich nur mit den (aus Sicht eines Laien, Bauherr) wichtigen Punkten zu schildern. Das ganze Projekt hat eine komplexe umfangreiche (Vor-)Geschichte.

  1. es geht um den Neuaufbau eines Dachstuhls inkl. Ausbau zur Dachgeschosswohnung mit Loggia in einem Mehrfamilienhaus. Für die Bauleitung ist ein Architekt beauftragt.
  2. auf Grund der Gebäudeklasse wird zusätzlich zur Statik auch eine Prüfstatik benötigt.
  3. der Dachstuhl wurde bereits komplett aufgebaut, es fehlt nur noch die Fertigstellung der Loggia. Dies erfolgte bisher ohne dass durch den Prüfstatiker weder die Bescheinigung Standsicherheit 1 (rechnerischer Nachweis) noch die Bescheinigung Standsicherheit 2 beim Bauordnungsamt eingereicht wurde.
  4. Durch das Herbstwetter treten immer wieder Wasserschäden auf, da an der Loggia nicht weitergebaut werden kann, da noch keine geprüfte Statik für die Loggia vorliegt. Der Bauherr/ich hat den Architekten angewiesen mit dem Weiterbau zu stoppen, da keinerlei Sicherheit vorliegt, dass der Prüfstatiker die Statik & Bauabnahme durchführt.
  5. Das Bauordnungsamt hat dem Bauherr/mir einen Bescheid inkl. Zwangsgeld von 1.000€ ausgestellt bis zum Tag X die Bescheinigung Standsicherheit 1 vorzulegen. Der Prüfstatiker hat via Email informiert, dass er die Prüfstatik nicht bis zum Tag X auf Grund von Kapazitätsgründen vorlegen kann. Die Nennung eines voraussichtlichen Termins kann der Prüfstatiker nicht nennen.

Was kann nun noch getan werden?
Als Bauherr habe ich keinerlei Einfluss auf die Fertigstellung der Prüfstatik, muss jetzt aber ein Zwangsgeld von 1.000€ an das Bauamt zahlen. Da die Prüfstatik nicht abgegeben werden kann, kann nicht weitergebaut werden. Dadurch entstehen Wasserschäden an der Wohnung. Auch ein voraussichtlicher Termin kann nicht genannt werden.
Ist der Prüfstatiker verpflichtet in einer bestimmten Zeit die Statik zu prüfen? Es wurden bereits fast 3000€ an den Prüfstatiker gezahlt. Nach meinem Kenntnisstand kann ich den Prüfstatiker nicht mal eben wechseln.
 
B

Bauexperte

Was kann nun noch getan werden?
Als Bauherr habe ich keinerlei Einfluss auf die Fertigstellung der Prüfstatik, muss jetzt aber ein Zwangsgeld von 1.000€ an das Bauamt zahlen.
Ich würde das Bauamt über den Schriftwechsel mit dem Prüfstatiker informieren und schauen, welche Möglichkeiten/Fristverlängerung sich ergeben. Auch dort arbeiten Menschen und keine Monster.

Da die Prüfstatik nicht abgegeben werden kann, kann nicht weitergebaut werden. Dadurch entstehen Wasserschäden an der Wohnung. Auch ein voraussichtlicher Termin kann nicht genannt werden.
Du kannst die Loggia provisorisch abdichten/Einhausen lassen; der Dachstuhl steht ja bereits. Das dürfte allemal preiswerter sein, als Wasserschäden zu beheben.

Ist der Prüfstatiker verpflichtet in einer bestimmten Zeit die Statik zu prüfen?
Darüber konnte ich in der PrüfVBau und anderen Veröffentlichungen nichts finden. Ich gehe also davon aus, daß es auf Deinen Vertrag ankommt. Hast Du ein Zeitfenster vorgegeben?

Ich verstehe allerdings nicht wirklich, daß Du mit dem Aufbau des DG begonnen hast. *bevor* die Prüfstatik vorliegt?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
E

exaveal

Hallo Bauexperte, vielen dank für deine Antwort.

Die Zitierfunktion kapier ich noch nicht so ganz, daher versuch ich es mal von oben nach unten.

Dem Bauamt leite ich den Schriftwechsel mit dem Prüfstatiker weiter. Ich hoffe, dass dadurch die Frist verlängert werden kann. Monster sind sie nicht, aber kaum erreichbar. Die Faxnummer oder E-Mailadresse zu ermitteln wird noch ein Geduldsakt.

Die Loggia wurde provisorisch abgedichtet, allerdings ist das jetzt der 4. Wasserschaden und ich habe keinerlei Vertrauen mehr in die Handwerker. Es ist immer das gleiche Muster "ist dicht", beim nächsten Regen tropft es wieder durch die Decke in die darunterliegen Wohnung vom Nachbarn. Beim letzten Mal kam mit einem Riesen Schlag der Putz von der Decke runter. Unangenehm für den Nachbarn, peinlich für mich als Bauherr und Hilflosigkeit, da man auf die Handwerker angewiesen ist. Der Architekt zeigt leider keinerlei Interesse sich der Sache mit hoher Priorität anzunehmen.

Im Vertrag mit dem Prüfstatiker ist kein Zeitfenster vorgegeben. Mündlich mit anschließendem Emailprotokoll, dass ich an den Prüfstatiker geschickt habe, wurde der Tag X mitgeteilt. Dem Prüfstatiker war dementsprechend der Abgabetermin bewusst. Anschließend kam ein Tag vor Tag X via Email die Information, dass der Termin nicht gehalten werden kann.

Zum letzten Punkt, warum "ich" mit dem Aufbau des Dachbodens vor der Prüfstatik begonnen habe. Ein Versuch das kurz zusammenzufassen:
  1. Das ist mein erster Bau, ich habe keinerlei Vorerfahrung
  2. Aus diesem Grund habe ich einen Architekt mit vollständiger Planung & Bauleitung beauftragt
  3. Die Baugenehmigung bestand bereits. Der Architekt hat versäumt eine Tektur einzureichen, auf der die Dachterrasse vergrößert wurde.
  4. Auf Grund dieses Versäumnisses hat der Statiker nicht sofort mit der Statik beginnen können. Da keinerlei Information an mich erfolgte, war ich bis dato noch unwissend.
  5. Es erfolgte dann eine Rechnung des Statikers, die vom Architekten mit "Leistung erbracht" abgezeichnet worden ist. Sie wurde an mich weitergeleitet.
  6. Auf Grund dieses Dokumentes, dass der Architekt unterschrieben und zur Bezahlung der Rechnung des Statikers freigegeben hatte, habe ich 1. die Rechnung bezahlt und 2. davon ausgegangen, dass Statik & Prüfstatik geregelt sind.
  7. Es kam dann das erste Schreiben von der Stadt, dass die Bescheinigung Standsicherheit 1 noch fehlt.
  8. Nach Rücksprache mit dem Architekten "kann es sich nur um einen Formfehler handeln", der Architekt versichert uns, dass der Statiker alles klärt.
  9. Dann kam das zweite Schreiben der Stadt.
  10. Nach Rücksprache mit dem Architekten, wurde nur geantwortet, dass das der Statiker klärt. Ab hier habe ich das Vertrauen verloren und habe selbst die Kontrolle übernommen und mit Baubehörde, Statiker und Prüfstatiker telefoniert.
  11. Hätte ich gewusst, dass die Prüfstatik noch gar nicht vorliegt, hätte ich sofort Einspruch erhoben, als der Architekt mit dem Bau beginnt.
 
andimann

andimann

Hi,
klingt kompliziert und ich schon mehrfach anmerken musste: Baurecht ist absurd.
Aber hätte da nicht dein Architekt auch stoppen müssen? Es klingt, als hätte er gewußt, dass die Statik noch nicht da ist, darüber hätte er dich informieren MÜSSEN.
Und wie bitte kann der Architekt die Rechnung mit "Leistung erbracht" abzeichnen, wenn die Leistung offensichtlich nicht erbracht wurde? Die Stadt hat ja noch nichts...
Und hast du den Handwerkern gesagt: "legt los" oder dein Architekt? Der ist ja Bauleiter, also wäre das sein Job.
Denke, da wäre es nun wichtig einen Bauanwalt genau klären zu lassen, wer was wann hätte machen müssen.

Auf den ersten Blick würde ich eigentlich sagen, dass ist das Problem des Architekten und er ist da haftungspflichtig, aber wie so oft: Baurecht ist absurd...

Ab zum Anwalt!

Viele Grüße,

Andreas
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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