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exaveal
Hallo,
die Gesamtsituation versuche ich nur mit den (aus Sicht eines Laien, Bauherr) wichtigen Punkten zu schildern. Das ganze Projekt hat eine komplexe umfangreiche (Vor-)Geschichte.
Was kann nun noch getan werden?
Als Bauherr habe ich keinerlei Einfluss auf die Fertigstellung der Prüfstatik, muss jetzt aber ein Zwangsgeld von 1.000€ an das Bauamt zahlen. Da die Prüfstatik nicht abgegeben werden kann, kann nicht weitergebaut werden. Dadurch entstehen Wasserschäden an der Wohnung. Auch ein voraussichtlicher Termin kann nicht genannt werden.
Ist der Prüfstatiker verpflichtet in einer bestimmten Zeit die Statik zu prüfen? Es wurden bereits fast 3000€ an den Prüfstatiker gezahlt. Nach meinem Kenntnisstand kann ich den Prüfstatiker nicht mal eben wechseln.
die Gesamtsituation versuche ich nur mit den (aus Sicht eines Laien, Bauherr) wichtigen Punkten zu schildern. Das ganze Projekt hat eine komplexe umfangreiche (Vor-)Geschichte.
- es geht um den Neuaufbau eines Dachstuhls inkl. Ausbau zur Dachgeschosswohnung mit Loggia in einem Mehrfamilienhaus. Für die Bauleitung ist ein Architekt beauftragt.
- auf Grund der Gebäudeklasse wird zusätzlich zur Statik auch eine Prüfstatik benötigt.
- der Dachstuhl wurde bereits komplett aufgebaut, es fehlt nur noch die Fertigstellung der Loggia. Dies erfolgte bisher ohne dass durch den Prüfstatiker weder die Bescheinigung Standsicherheit 1 (rechnerischer Nachweis) noch die Bescheinigung Standsicherheit 2 beim Bauordnungsamt eingereicht wurde.
- Durch das Herbstwetter treten immer wieder Wasserschäden auf, da an der Loggia nicht weitergebaut werden kann, da noch keine geprüfte Statik für die Loggia vorliegt. Der Bauherr/ich hat den Architekten angewiesen mit dem Weiterbau zu stoppen, da keinerlei Sicherheit vorliegt, dass der Prüfstatiker die Statik & Bauabnahme durchführt.
- Das Bauordnungsamt hat dem Bauherr/mir einen Bescheid inkl. Zwangsgeld von 1.000€ ausgestellt bis zum Tag X die Bescheinigung Standsicherheit 1 vorzulegen. Der Prüfstatiker hat via Email informiert, dass er die Prüfstatik nicht bis zum Tag X auf Grund von Kapazitätsgründen vorlegen kann. Die Nennung eines voraussichtlichen Termins kann der Prüfstatiker nicht nennen.
Was kann nun noch getan werden?
Als Bauherr habe ich keinerlei Einfluss auf die Fertigstellung der Prüfstatik, muss jetzt aber ein Zwangsgeld von 1.000€ an das Bauamt zahlen. Da die Prüfstatik nicht abgegeben werden kann, kann nicht weitergebaut werden. Dadurch entstehen Wasserschäden an der Wohnung. Auch ein voraussichtlicher Termin kann nicht genannt werden.
Ist der Prüfstatiker verpflichtet in einer bestimmten Zeit die Statik zu prüfen? Es wurden bereits fast 3000€ an den Prüfstatiker gezahlt. Nach meinem Kenntnisstand kann ich den Prüfstatiker nicht mal eben wechseln.