Prüfung Einhaltung Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) im Neubaugebiet
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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Prüfung Einhaltung Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) im Neubaugebiet >> Zum 1. Beitrag <<
Also mein Schwiegervater hatte extra gewartet, weil er die Garage gleich mit einmessen lassen wollte... und ein Bekannter hat erst vor nem Jahr seinen Wintergarten einmessen lassen... müssen.
Also mein Schwiegervater hatte extra gewartet, weil er die Garage gleich mit einmessen lassen wollte... und ein Bekannter hat erst vor nem Jahr seinen Wintergarten einmessen lassen... müssen.
Ich vermute, dass Garagen und Wintergärten als Nebengebäude zählen und somit fürs Liegenschaftskataster mit einmessen werden müssen. Bzgl. der Überschreitung der Grundflächenzahl ging es mir ja um die Versiegelung durch Terrasse und Stellplätze und die dürften meines Erachtens im Zuge der Gebäudeschlussvermessung nicht vermessen werden.
Hier in BW werden Wohngebäude und Nebenanlagen vermessen. Mit der Einmessung zu warten ist nicht verkehrt, da sich die Kosten nach den Baukosten berechnen und in der Regel einmal für alles kommen günstiger ist.