Pumpengeräusche bei Fußbodenheizung, Pumpe in Wohnraum, Lärmbelästigung

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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€uro

...Eine generelle Geräuschentwicklung ist uns durchaus bewusst, weswegen wir den Hauswirtschaftsraum im 1. OG als Aufstellort ausschließen, da Schlaf- und Kinderzimmer daran angrenzen und wir zur Schlafenszeit keine Betriebsgeräusche in unmittelbarer Umgebung haben möchten.
Dann muß man diese Erwartungen auch am Aufstellort ertragen ;-) Wie hoch diese sind, muß der Verkäufer beantworten, immerhin bekommt er hierfür sein Geld.
...Eventuell sind Sie als Fachmann oder ein anderer User ja doch in der Lage, unsere, allen möglichen Komplikationen zum Trotz, ernstgemeinte Frage zu beantworten. .
Dann mal abwarten, bis sich Jemand zu diesem seltenen Konstrukt mit belastbarer Auskunft (Garantie, Gewährleistung) meldet.
Letztendlich liegt es in der Verantwortung des Verkäufers (Eigenschaftszusicherung). Immerhin wurde Geräuschentwicklung ja angedeutet. Nun kann man für sich Rätselraten, ob und in welchem Maße dies akzeptabel ist. Im Zweifelsfall kann man ja im Kaufvertrag eine entsprechende Klausel vereinbaren ;-)

v.g.
 
B

Bauexperte

Hallo,

wir wollten niemandem zu Nahe treten.
Du bist leider beratungsresistent, was sich auch darin äußert, daß Du Dich - aus welchen Gründen auch immer - beharrlich weigerst, Dir gestellte Fragen zu beantworten. Im Übrigen kann Dir Niemand beantworten, ob Dich die zu erwartenden Geräusche stören oder eher nicht. Den einen stören die Fliegen an der Wand, ich höre noch nicht mal den Verkehr vor meinem Fenster. Aber das ist auch nicht die Crux in Deiner Frage.

Natürlich sind wir für Tipps und kritische Anmerkungen dankbar. Das ganze Projekt in Frage zu stellen, hilft aber auch nicht weiter.
Es hilft Dir auch nicht - Grundstückspreise hin oder her - wenn ich Dir zurate, den Verteiler (würde noch am wenigsten stören) sowie den Standspeicher mitten im Wohnzimmer zu platzieren.

Natürlich ist es uns wichtig, dass eine optimale Versorgung mit Fernwärme gewährleistet ist und hier auf Dauer eben kein Groschengrab entsteht.
Das hängt von der Qualität der Fernwärme und im Besonderen von den verhandelten Preisen ab.

Da der Bauträger die Fußbodenheizung nur im EG anbietet, und die Steuerzentrale eben auch im EG angeschlossen werden soll (im OG wären angrenzend Schlaf- und Kinderzimmer), ist eine andere Option leider nicht gegeben.
Selbst bei ganz schmalen 5,00 m-RH gibt es im EG für gewöhnlich eine Küche, ein Gäste-WC sowie einen Wohn-/Essbereich. Und auch bei diesem schmalen Haus besteht ganz gewiß die Möglichkeit, die erforderliche Technik - wenn keine andere Option möglich ist, was ich bezweifeln möchte - unterhalb der Treppe ins DG zu verbauen. Bei FW sogar noch einfacher zu realisieren, als bei üblicher Gasbrennwerttherme nebst solarer Brauchwassererwärmung, weil weniger Platz erforderlich ist. Leider verweigerst Du bisher jedwede Angabe zu Hausbreite und -länge sowie Angaben zur Geschosshöhe.

Was Du offensichtlich auch übersiehst, ist, daß der Versorger Dir die Leitungen "nur" hinter die erste Wand legt; sie kommen also von Hause aus bereits im EG an. Auch auf diesen Hinweis bist Du nicht eingegangen :confused:

Btw. hast Du den BT mal gefragt, zu welchen Mehrkosten er Dir die Fußbodenheizung auch im DG verbauen würde? Es gibt im Regelfall keinen BT, welcher Sonderausstattungen ausschlagen würde. Dann bliebe aber immer noch die Positionierung des Standspeichers zu klären.

Mit rheinischen Grüßen
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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